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TOP 10 der Arbeitnehmerfragen an Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Mit welchen Problemen im Arbeitsrecht treten die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Berlin an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht heran? Ein langjährig im Verein tätiger Anwalt für Arbeitsrecht hat sie beschrieben. Wir stellen die zehn häufigsten arbeitsrechtlichen Probleme vor und erläutert diese für Sie. Sie bekommen Informationen zu den Themen Aufhebungsvertrag, ordentliche und fristlose Kündigung, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Urlaub, Arbeitsentgelt, Elternzeit und BEM-Gespräch. Wenn Sie darüber hinaus eine individuelle Arbeitsrechtsberatung zu Ihrem Fall wünschen, kann jeder Arbeitnehmer aus Berlin oder dem Umland für nur 40 Euro pro Kalenderjahr Mitglied der ArbeitnehmerHilfe werden und zu allen arbeitsrechtlichen Problemen eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht kostenlos und unbegrenzt in Anspruch nehmen.
 


Wir geben Ihnen Auskunft zu diesen zehn arbeitsrechtlichen Themen:

 

Rufen Sie uns an, falls Sie weitere Informationen zu Ihrem arbeitsrechtlichen Problem benötigen. Einen Termin bei unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht erhalten Sie sehr gerne unter 030-610828040.


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Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 1 Aufhebungsvertrag

Der Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an.
Wie verhalten Sie sich richtig?

Arbeitnehmer suchten unsere Fachanwälten für Arbeitsrecht am häufigsten auf, weil Ihnen der Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag anbot.

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, der Arbeitgeber beabsichtigt sich vom Arbeitnehmer zu trennen und strebt an das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Aufhebungsverträge enthalten zahlreiche kritische Punkte. Wegen der Komplexität von Aufhebungsverträgen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Prüfen Sie Ihren Aufhebungsvertrag vor einer Unterzeichnung auf Herz und Nieren. Berücksichtigt er die für Sie geltende Kündigungsfrist? Enthält er die Zusage eines sehr guten Arbeitszeugnisses. Bietet er eine in der Höhe angemessene Abfindungsregelung an? Wurde der Aufhebungsvertrag durchdacht gestaltet? Müssen Sie sicher keine Sperre des Arbeitslosengeldes fürchten?

Bietet Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, gibt es einen großen Spielraum für Verhandlungen. Wenn Sie diesen nutzen wollen, dürfen Sie keinesfalls vorzeitig unterschreiben. Machen Sie sich bewusst, dass der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage und die damit verbundenen Kosten vermeiden will. Deshalb ist er bereit Ihnen bei den Bedingungen, der Höhe der Abfindungszahlung und der Gestaltung des Arbeitszeugnisses entgegenzukommen. Halten Sie das richtige Maß bei der Forderung nach Zugeständnissen. Wenn Sie zu sehr drängen, entscheidet er sich vielleicht für das Risiko und kündigt Sie.

Lassen Sie sich vor den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber von einem Arbeitsrechtler beraten, der nachweislich genügend Erfahrung mit Aufhebungsverträgen hat. Nutzen Sie dessen Expertise, um sich optimal vorbereitet in die Verhandlungen zu begeben. Das wird Ihnen dabei helfen ein überdurchschnittliches Ergebnis zu erzielen.

Hierzu sind Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht gerne behilflich. Einfach anrufen unter 030-610828040.

Mehr zum Aufhebungsvertrag.

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Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 2:

Sie habe eine ordentliche Kündigung erhalten.
Wie erlangen Sie eine Abfindung?

Für unsere Anwälte ist die Beratung im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung ein klassischer Fall des Arbeitsrechts.

Manchmal stellt ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers ein ganzes Leben auf den Kopf. Eine ordentliche Kündigung muss keine Begründung enthalten. Allerdings muss sie fristgemäß erfolgen. Die geltende Frist kann im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt sein. Falls nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Ein solch schwerer Einschnitt erschwert den Betroffene eine kühle Analyse der Situation. Versuchen Sie den Grund für die Kündigung herauszufinden, lassen Sie die Wirksamkeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Immerhin sind zwölf Prozent aller Kündigungen fehlerhaft. Anschließend kennen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten. Möchten Sie das Arbeitsverhältnis durch Weiterbeschäftigung aufrechterhalten?
Oder gehen Sie lieber den üblichen und erfolgversprechenden Weg eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen? Ist die Kündigung fehlerhaft, haben Sie gute Aussichten bei den Abfindungsverhandlungen, denn diese hängt vom Wirksamkeitsgrad der Kündigung ab. Wir streben für unsere Mitglieder eine höhere Abfindung als 0,5 Gehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit an.

Am besten ziehen Sie sofort nach Erhalt einen Rechtsanwalt hinzu, der die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Enthält diese Fehler, wird er sie finden und dank seiner langjährigen Erfahrung auch die sich anschließenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich zu Ende führen. Arbeitnehmer tun sich in der Regel schwer damit, Verhandlungen mit ihren Arbeitgebern zu führen, deshalb vertrauen Sie sich unseren Experten an.

Mehr zu Kündigung und Abfindung.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 3:

Sie wurden fristlos gekündigt.
Wie vermeiden Sie eine Sperre bei der Agentur für Arbeit?

Eine fristlose Kündigung wird vom Arbeitgeber aufgrund eines schwerwiegenden Vorwurfs gegen den Arbeitnehmer ausgesprochen. Für diesen hat die fristlose Kündigung gravierende Folgen. Vor allem ist die zwölfwöchige Sperre bei der Agentur für Arbeit gefürchtet. Ab sofort bekommt er keinen Lohn mehr. Damit steht der Betroffene im schlimmsten Fall von einem auf den anderen Tag mittellos da.

Allen fristlos Gekündigten sei dringend eine arbeitsrechtliche Beratung nahegelegt. Spezialisten für Arbeitsrecht finden etwaige Fehler in der Kündigung schnell. Anschließend können Sie die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufnehmen. Ist die fristlose Kündigung fehlerhaft kann sie entweder zurückgewiesen oder in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Wenn es gut läuft, kann mittels Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage sogar eine Abfindungszahlung erstritten werden.

Nicht nur unsere Anwälte finden regelmäßig Fehler in fristlosen Kündigungen, jede zwanzigste scheitert allein an der korrekten Zustellung. Bei einer fehlerhaften Kündigung, braucht sich der betroffene Arbeitnehmer weitaus weniger Sorgen zu machen. Es ist dann durchaus möglich, dass er mit einer Abfindungszahlung aus dem Unternehmen scheidet.

Kein Arbeitgeber möchte nach einer erfolglosen fristlosen Kündigung von einen triumphierenden Mitarbeiter vorgeführt werden. Das lässt er sich lieber etwas kosten.

Mehr zu fristloser Kündigung.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 4:

Sie haben ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten.
Wie erwirken Sie eine Verbesserung?

Um ein Arbeitszeugnis richtig einschätzen zu können, braucht es Wissen und Erfahrung. Nur ein erfahrener Arbeitsrechtler findet alle schlechten Formulierungen im Arbeitszeugnis. 

Für eine erfolgreiche berufliche Karriere sind ausgezeichnete Arbeitszeugnisse eine wichtige Voraussetzung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verhelfen Ihnen zu einem besseren Arbeitszeugnis. Unsere Anwälte übernehmen gerne eine gründliche Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses.

Anschließend sucht er die geeigneten Hebel, um einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Änderung des Arbeitszeugnisses durchzusetzen. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag für Ihre berufliche Zukunft.

Mehr zum Arbeitszeugnis.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 5:

Sie haben eine Abmahnung erhalten.
Wie reagieren Sie richtig?

Begeht ein Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung, stehen dem Arbeitgeber ein Reihe von Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung um darauf zu reagieren. Die Abmahnung ist stärkste Disziplinarmaßnahme, weil neben der Rüge mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedroht wird. Übrigens ist jede Disziplinarmaßnahme, die mit so einer Drohung verknüpft wird, eine Abmahnung, auch wenn der Begriff selbst in dem Schreiben nicht verwendet wird.

Natürlich können Sie eine Abmahnung einfach hinnehmen. Doch wenn die Anschuldigungen Ihrer Ansicht nach nicht berechtigt sind, können Sie eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Wenn der Arbeitgeber auf der Abmahnung beharrt, verfassen Sie am besten eine Gegendarstellung. Diese wird neben der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen. 

Mehr zur Abmahnung.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 6:

Sie sollen einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Was müssen Sie beachten?

Wenn ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, geschieht dies in der Regel mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin ist Beginn, Dauer und dessen Ende geregelt. Er kann Arbeitsleistung und deren Vergütung regeln und Nebenpflichten aufführen. Die Schlussbestimmungen des Arbeitsvertrages können auf einen Tarifvertrag verweisen, Vertragsstrafen festlegen und ein Nebentätigkeitsverbot enthalten. Grundsätzlich gilt, dass der Regelungsgehalt frei vereinbar ist, sofern das Arbeitsrecht dem nicht entgegensteht. Das alles ist Grund genug, sich den Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau anzuschauen.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe untersuchen Ihren Arbeitsvertrag, wenn Sie mit Ihren Unterlagen zu uns kommen. Sie bekommen bei uns Auskunft zu allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag. Sie erfahren, welche Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags wirksam und welche möglicherweise unwirksam sind. Mit diesen Informationen können Sie Ihren Arbeitsvertrag nachverhandeln oder auch anfechten.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 7:

Sie möchten Urlaub.
Welche Ansprüche haben Sie? 

Oft stellen Arbeitnehmer unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht Fragen zum Thema Urlaub. Wie viel Erholungsurlaub steht einem Arbeitnehmer zu? Wer bestimmt, wann er ihn nehmen darf? Kann der Arbeitgeber gewährten Urlaub verweigern? Was passiert, wenn der Urlaub nicht genommen wurde?

Wie viel Urlaub ein Arbeitnehmer beanspruchen kann, ergibt sich entweder aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag oder, falls da keine Regelung enthalten ist, dem Urlaubsgesetz. Den einmal genehmigten Urlaub darf der Arbeitgeber später nicht verweigern. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen und es ist noch Urlaub offen, muss der Arbeitgeber diesen abgelten.

Gerne berechnen wir Ihren noch offenen Urlaub.
 

Mehr zum Urlaubsanspruch.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 8:

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht zahlt.
Was müssen Sie tun um Ihr Geld zu erhalten?

Die fehlende Zahlung des Arbeitsentgelts ist möglicherweise ein Warnsignal einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten in diesem Fall schnell reagieren, weil möglicherweise auch Ausschlussfristen gelten, die ihre Ansprüche aufheben.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen zunächst alle Geldansprüche berechnen und vom Arbeitgeber deren sofortige Bedienung fordern.

Mehr zum Lohnverzug.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 9:

Die Elternzeit muss nun beantragt werden.
Was ist bei der Gestaltung besser zu beachten?

Bevor Sie die Elternzeit beantragen, empfehlen wir eine ausführliche Beratung. Sie erhalten während des Beratungsgesprächs Tipps, welche Gestaltung der Elternzeit für zwei Elternteile oder Alleinerziehende sinnvoll ist und was Sie alles beachten sollten.

Das ist allein deshalb ratsam, weil die Elternzeit eine sehr kostbare Zeit ist. Sie können entscheiden, welche Phase der Kindesentwicklung Sie besonders intensiv erleben. Dabei möchten wir Sie mit unserer Planungshilfe aus arbeitsrechtlicher Sicht unterstützen. Dabei können wir auf eigene Erfahrungen und die zahlreicher Beratungsgespräche mit angehenden Eltern zurückgreifen.

Bei uns bekommen Sie nicht nur Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Gestaltung der Elternzeit, sondern auch Informationen zum Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonusmonate und deren Beantragung.

Mehr zur Elternzeit.


Arbeitsrecht Top 10 - Nummer 10:

Sie haben ein BEM-Gespräch wegen einer Langzeiterkrankung vor sich.
Welche Möglichkeiten haben Sie und worauf müssen Sie achten?

BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Viele Arbeitnehmer gehen mit Sorgen ins BEM-Gespräch, weil Sie sich davor fürchten, etwas Falsches zu sagen und damit Gefahr laufen krankheitsbedingt gekündigt zu werden. Die Sorgen müssen Sie aber gar nicht haben, wenn Sie richtig vorbereitet in das BEM-Gespräch gehen.

Zwar können Sie die Teilnahme an einem solchen Gespräch verweigern, da es auf Freiwilligkeit basiert, aber die Nachteile überwiegen dabei die Vorteile. Sollte später eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen, wird man ihm sein unkooperatives Verhalten vorhalten. Ebenso wird es in der Personalakte dokumentiert und es entbindet den Arbeitgeber, weitere Maßnahmen zu prüfen.

Arbeitgeber sind verpflichtet ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Die Einladung zu dem Gespräch muss diskret erfolgen. Danach gibt es vor allem für den Arbeitgeber noch einige Stolpersteine, die dazu führen können, dass das BEM-Gespräch nachträglich als inkorrekt bewertet wird, mit der Folge, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam wird.

Am besten Sie beraten sich vor dem BEM-Gespräch mit einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er geht mit Ihnen Themen, wie Leistungseinschränkung, Fehlzeiten, Arbeitsplatzgestaltung, durch und erarbeitet mit Ihnen Antworten. Denn Sie werden gewiss gefragt, was Sie sich von dem Gespräch erhoffen und über welche Stärken und Qualifikationen Sie verfügen?

Mehr zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.


Haben Sie Fragen zu den Top 10 Themen des Arbeitsrechts

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
089-38398790

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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