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Arbeitszeugnis - Arbeitsrecht Berlin Top 10 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist ein Leistungsnachweis. Arbeitsrechtler unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis hat in der gegenwärtigen Praxis kaum einen Nutzen, deshalb geht es hier ausschließlich um das qualifizierte Arbeitszeugnis und das sogenannte Zwischenzeugnis. Letzteres unterscheidet sich nur durch den Zeitpunkt seiner Erstellung. Das Arbeitszeugnis bewertet den Arbeitnehmer am Ende seines Arbeitsverhältnisses, das Zwischenzeugnis tut selbiges zwischendurch.


Welchen Nutzen hat ein Arbeitszeugnis?

Ein gutes Arbeitszeugnis hilft bei der Jobsuche, ein schlechtes legt man besser nicht vor. Ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis wirkt bei der beruflichen Entwicklung wie ein Katalysator. Demnach ist es äußerst sinnvoll sich ernsthaft um das bestmögliche Arbeitszeugnis zu bemühen.


Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Immer wenn ein Arbeitsverhältnis endet, hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Während eines laufendes Vertrages kann er ein Zwischenzeugnis verlangen. Darauf hat er keinen Rechtsanspruch, jedoch kann er ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er einen der folgenden triftigen Gründe nennt:

●    Beförderung
●    Betriebsübernahme
●    Betriebszugehörigkeit
●    Chefwechsel
●    drohende Insolvenz
●    Elternzeit
●    Jobwechsel innerhalb des Unternehmens
●    Sabbatical
●    Stellenabbau
●    Versetzung
●    Weiterbildung

Auch ohne einen triftigen Grund kann ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber angefordert werden. Es ist völlig normal etwa alle zwei Jahre einen Zwischenbilanz ziehen zu wollen.


Welche Informationen gehören in ein Arbeitszeugnis?

Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis soll folgende Elemente enthalten:

●    das Wort “Zeugnis” als Überschrift, 
●    Vor- und Zuname des Arbeitnehmers, 
●    Geburtsdaten, 
●    Ausstellungsort,
●    Ausstellungsdatum,
●    Name des Unternehmens, 
●    Unterschrift des verantwortlichen Autors,
●    Dauer der Beschäftigung seit dem Eintrittsdatum,
●    Beschreibung der Haupt- und Nebentätigkeiten
●    Grund für dessen Ausscheiden (nur wenn es der Arbeitnehmer wünscht),
●    Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern,
●    Beurteilung Arbeitsleistung,
●    Beurteilung Arbeitsbereitschaft,
●    Beurteilung Arbeitsbefähigung,
●    Beurteilung Arbeitsweise
●    spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse.


Worauf ist in einem Arbeitszeugnis zu achten?

Im Übrigen haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Übergabe eines unversehrten Arbeitszeugnisses, also eines dessen Blätter nicht verschmutzt, zerknittert oder gefaltet (!) sind. Das Arbeitszeugnis darf keine Durchstreichungen oder Verbesserungen enthalten und muss in einer einheitlichen und üblichen Maschinenschrift, sauber, ordentlich und gut lesbar gedruckt werden. Schreib- oder Grammatikfehler dürfen ebensowenig enthalten sein, wie Frage- und Ausrufezeichen. Die Eintragungen handschriftlicher Zeichen ist untersagt.

Es gibt viele Varianten akzeptabler Formulierungen eines Arbeitszeugnisses. Übertriebenes Lob gehört nicht dazu, weil es Arbeitnehmer albern aussehen lassen kann. Bei den Formulierungen kommt es auf die Feinheiten an. Die Bewertung im Arbeitszeugnis orientiert sich an den Schulnoten 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) 4 (ausreichend) und 5 (mangelhaft).

Für jede Note haben sich bestimmte Formulierungen eingebürgert. So entspricht die Formulierung “zu unserer Zufriedenheit” lediglich der Note 4 und die Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ der Note 1. Lassen Sie sich bitte nicht, von vermeintlich wohlklingenden Formulierungen täuschen. Um sicherzugehen, legen sie das Arbeitszeugnis besser einem erfahrenen Arbeitsrechtler vor.


Was ist zu tun, wenn das Arbeitszeugnis zu schlecht ist?

Wenn Sie beweisen können, dass das Zeugnis zu schlecht bewertet, fordern Sie einfach ein neues an. Der Gesetzgeber hat die Autoren von Arbeitszeugnissen verpflichtet, wohlwollende Zeugnisse auszustellen. Zuerst können Sie sich direkt an den Schreiber wenden. Vielleicht fehlt ihm die Kenntnisse oder Erfahrungen um ein Arbeitszeugnis fachgerecht zu verfassen.

Wenn das nicht hilft, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Zeigen Sie diesem die zu beanstandeten Passagen in Ihrem Arbeitszeugnis und erklären Sie, welche Korrekturen Sie wünschen. Ist auch diesem Versuch kein Erfolg beschieden, ist es Zeit externe Hilfe in Erwägung zu ziehen. 

Wenden Sie sich bitte an die ArbeitnehmerHilfe Berlin, wenn Sie in einer Zeugnissache arbeitsrechtliche Hilfe benötigen. Wir untersuchen das Arbeitszeugnis auf herz und Nieren. Sollten Sie unzufrieden mit der Bewertung Ihrer Leistungen sein, erstreitet einer unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht gerne eine besseres Zeugnis für Sie. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040 für eine Terminvereinbarung.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisarten, Voraussetzungen und Inhalt

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Endzeugnis fällig. Leider ist die Rechtsstreitigkeit über die Ausstellung des Zeugnisses...

Beratung bei Erhalt eines Arbeitszeugnisses

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein solches wohlwollend auszustellen und wahrheitsgemäße Angaben...

Ausschlussklauseln

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form. Entweder Sie fordern Ihr Zeugnis unmittelbar mit dem Kündigungsschreiben...


Haben Sie noch weitere Fragen zum Arbeitszeugnis?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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