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Fristlose Kündigung - Arbeitsrecht Berlin Top 10
Was ist eine fristlose Kündigung?
Bei einer fristlosen Kündigung hält sich der Kündigende nicht an die dafür vorgesehene Kündigungsfrist. Es handelt sich deshalb um eine außerordentliche Kündigung, also um die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. In den meisten Fällen geschieht das durch den Arbeitgeber, in sehr wenigen Fällen durch den Arbeitnehmer. Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte notwendige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie ist wirksam, wenn:
● der Verdacht auf eine Straftat besteht (bloße Vermutungen reichen dafür nicht),
● Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt wurden,
● ein Fall von sexueller Belästigung vorliegt,
● jemand einen anderen Mitarbeiter mobbt,
● eine Erkrankung vorgetäuscht wird,
● sich jemand selbst beurlaubt,
● jemand geschäftsschädigende Äußerungen macht,
● jemand Drogen konsumiert.
Wenn Ihnen ohne ausreichenden Grund fristlos gekündigt wurde, empfehlen wir Ihnen eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin. Dieser wird Ihren Fall sofort prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen erörtern.
Fristlos gekündigt – was tun?
Auch nach einer fristlosen Kündigung gilt die Dreiwochenfrist, während der man die Kündigung anfechten kann. Deshalb ist es sinnvoll sofort nach Erhalt der fristlosen Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, eine Kündigungsschutzklage zu verfassen und beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen. Auch eine außergerichtliche Einigung kommt nur innerhalb der Dreiwochenfrist in Frage.
Nach einer fristlosen Kündigung ist eine Weiterbeschäftigung nur theoretisch zu erzwingen. Aussichtsreicher ist es, eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung anzustreben und, unter günstigen Umständen, eine Abfindung zu erstreiten. Folgende Fragen sollten geklärt werden:
● Wie komme ich zu einem guten Arbeitszeugnis?
● Wie werden meine Überstunden verrechnet?
● Wieviel Resturlaub steht mir zu?
● Was ist mit dem Weihnachtsgeld?
Um diese Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, ist es sinnvoll, die ArbeitnehmerHilfe zu kontaktieren und einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren. Achtung! Unabhängig von diesen Fragen ist es wichtig, sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, denn sonst droht eine Sperrzeit.
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