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Urlaubsanspruch - Arbeitsrecht Berlin Top 10
Was ist Erholungsurlaub?
Im Bundesurlaubsgesetz ist der Anspruch auf Erholungsurlaub für Arbeitnehmer gesetzlich geregelt. Während des Erholungsurlaubs ist der Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer von seiner Arbeitspflicht befreit und wird trotz dessen vom Arbeitgeber bezahlt. Der Erholungsurlaub dient, wie der Name schon sagt, vor allem der Erholung und der Gesundheit des Arbeitnehmers. Damit grenzt sich der Erholungsurlaub von anderen bezahlten Freistellungen ab.
Das Urlaubsrecht hinsichtlich individueller Ansprüche der Mitarbeiter
Im Urlaubsrecht geht es vor allem um die folgenden Fragen:
● Sind individuelle Urlaubswünsche arbeitsrechtlich durchsetzbar?
● Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegt?
● Darf er das?
● Was sagt das Arbeitsrecht dazu?
● Was passiert mit nicht gewährten Urlaub?
Weil den individuellen Urlaubswünschen die vorrangigen Bedürfnisse anderer Arbeitnehmers oder betriebliche Belange entgegenstehen können, obliegt es dem Arbeitgeber den beantragten Urlaub zu gewähren oder zu verwehren. Dabei muss er die Urlaubswünsche der einzelnen Mitarbeiter berücksichtigen und aufeinander abstimmen.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Legt der Arbeitgeber den Urlaub fest, ohne die Mitarbeiter nach ihren Urlaubswünschen zu fragen, können sich diese zur Wehr setzen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, die Annahme des einseitig vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubs verweigern, ohne dafür einen Grund zu nennen. Dadurch ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Arbeitnehmer hingegen haben kein Anrecht auf die schnelle Genehmigung ihres beantragten Urlaubs, der Gesetzgeber hat dafür keine Frist vorgesehen.
Rechtliche Schritte für Arbeitnehmer
Verweigert der Arbeitnehmer eine Entscheidung über einen Urlaubsantrag oder lehnt eine Genehmigung des beantragten Urlaubs ab, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit seinen Arbeitgeber abzumahnen und zu verklagen. Er kann den Erholungsurlaub vor Gericht für einen bestimmten Zeitraum geltend machen und einklagen. Eine Klage ohne konkrete zeitliche Angabe bietet sich an, wenn es mit dem Arbeitgeber Streit über die Höhe des Urlaubsanspruches gibt.
Festellungsklage und einstweilige Verfügung hinsichtlich des Urlaubsanspruches
Um gerichtlich feststellen zu lassen, dass einem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen zusteht, muss eine sogenannte Feststellungsklage beim Arbeitsgericht Berlin erhoben werden. Ein noch wesentlich schnellerer Weg seinen Erholungsurlaub gewährt zu bekommen ist eine sogenannte Freistellung für diesen Urlaub. Liegen die Voraussetzungen dafür laut Paragraph 935 und 940 Zivilprozessordnung vor, kann der Urlaub über eine einstweilige Verfügung erzwungen werden.
Das Urlaubsrecht hinsichtlich Betriebsferien
Dem Arbeitgeber steht es zu Betriebsferien festzulegen, wenn es die betrieblichen Belange erfordern. Allerdings hat er beim Festlegen der Betriebsferien zu beachten, diese vor Beginn des Urlaubsjahres anzukündigen und den Betriebsrat in die Planung einzubeziehen. Sofern eine Betriebsvereinbarung die Betriebsferien regelt, muss der Arbeitgeber keine betrieblichen Belange geltend machen. Dagegen kann sich der Auftraggeber nicht allgemein auf Betriebsstörungen oder einen Auftragsmangel berufen, um die Betriebsferien zu begründen.
Das Urlaubsrecht hinsichtlich Zwangsurlaub
Der Arbeitgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht Zwangsurlaub zu verhängen. Die Anordnung von Zwangsurlaub ist durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Die Rechtfertigung für den Zwangsurlaub aufgrund betrieblicher Belange liegen bei Saisonbetrieben oder in Krisensituationen regelmäßig vor. Für Zwangsurlaub und Betriebsferien gilt, dass der Arbeitnehmer höchsten drei Fünftel des Urlaubs eines Arbeitnehmers verplanen darf. Demzufolge müssen zwei Fünftel im Ermessen des Arbeitnehmers bleiben.
Wenn Sie eine Beratung zum Thema Erholungsurlaub und Urlaubsansprüche durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der ArbeitnehmerHilfe Berlin wahrnehmen möchten, rufen Sie uns bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040 an.
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