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Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht Berlin Top 10
Wenn der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag winkt...
...hat das meistens einen Grund. Auch wenn dieser auf den ersten Blick verlockend erscheint, ist Vorsicht angebracht. Tun Sie sich den gefallen und unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht, vor einer gründlichen arbeitsrechtlichen Untersuchung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Folgende Fragen müssen zweifelsfrei geklärt sein:
● Meint der Arbeitgeber das Angebot mit dem Aufhebungsvertrag wirklich ernst?
● Hält der Aufhebungsvertrag die für Sie geltende Kündigungsfrist ein?
● Ist der Aufhebungsvertrag so formuliert, dass keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit droht?
● Sichert der Aufhebungsvertrag ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu?
● Stellt der Aufhebungsvertrag eine angemessene Abfindung in Aussicht?
Gibt es bei einer dieser Fragen kein klares Ja als Antwort, versucht der Arbeitgeber offensichtlich den Arbeitnehmer mittels Aufhebungsvertrag günstig aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Dann fallen schon an dieser Stelle wichtige Forderungen zur Nachbesserung des Aufhebungsvertrages an. Die richtige Reaktion auf die Vorlage des nachteiligen Aufhebungsvertrages ist das Vorlegen eines eigenen Entwurfs.
An dieser Stelle ist es besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Der überprüft Ihren Entwurf auf Durchsetzbarkeit und Angemessenheit, damit der Arbeitgeber nicht aus purer Verärgerung das Risiko einer Kündigung auf sich nimmt. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Berlin verfügen über langjährige Erfahrungen beim Verhandeln mit Arbeitgebern.
Unsere Anwälte überprüfen Ihre individuelle Situation und untersuchen, ob es bestandskräftige Kündigungsgründe gibt. Davon hängt es vor allem ab, wie hoch die für den Arbeitgeber gerade noch akzeptable Forderungshöhe ist. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe erzielen bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern überdurchschnittlich gute Abfindungen für die Arbeitnehmer.
Einen Aufhebungsvertrag ohne genaue Überprüfung zu unterschreiben ist ein großer Fehler. In der Regel finden sich in den von Arbeitgebern vorgelegten Aufhebungsverträgen Klauseln, welche die Arbeitnehmer benachteiligen. Unsere Anwälte legen deshalb nahe, niemals sofort zu unterschreiben, sondern sich eine Bedenkzeit zu nehmen, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Ein Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag ist nur schwer durchsetzbar.
Manche skrupellose Arbeitgeber legen nicht mehr erwünschten Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag vor und drohen mit einer Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer diesen nicht unterschreibt. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Arbeitsrecht. Ein Aufhebungsvertrag erfordert Einvernehmlichkeit und darf nicht unter Druck erzwungen werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit kostenlose Beratungen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, indem Sie Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Berlin werden. Sofort nach Ihrem Beitritt haben Sie Anspruch auf eine gründliche Beratung hinsichtlich des Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrages und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen. Bitte rufen Sie uns an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag
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