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Kopftuchverbot für Lehrerinnen an der Schule und die Verfassungswidrigkeit

Bereits in unserem Artikel „Kopftuchverbot bei der Arbeit“ erläuterten wir Ihnen, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2019 die Frage, ob ein Kopftuchverbot bei privaten Arbeitgebern gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt, dem europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte.

Nunmehr wurde im August 2020 vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass einer Lehrerin an der Schule eine Entschädigung zusteht, weil das Land Berlin ihr das Kopftuch bei der Arbeit verboten hatte. Die Begründung war, dass das Kopftuchverbot nach § 2 des Neutralitätsgesetzes zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit führt.

Ein solcher Eingriff wäre aber dann nur gerechtfertigt, wenn es zu einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität kommt. In diesem Fall wurde dies allerdings vom Land Berlin nicht dargetan.

Nach Meinungen der Politik, ist insofern das Neutralitätsgesetzes zu ändern, um diese Klarstellung auszuarbeiten. Sofern ihnen bei der Arbeit aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit entweder diskriminierendes Verhalten oder ungerechtfertigte Verbote ausgesprochen werden, werden sie bei uns Mitglied und lassen Sie sich von unseren versierten Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten.

Wir überprüfen umfassend, ob sich eine Klage auf Schmerzensgeld oder Unterlassung dieser Verhaltensweisen für sie lohnt. Wir sind für Sie da!



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Wir sind für Sie da.

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