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Beitrittserklärung

 

Hier gelangen Sie zur Beitrittserklärung des ArbeitnehmerHilfe e.V., die Ihnen eine kostenfreie Beratung im Arbeitsrecht zu all Ihren arbeitsrechtlichen Fragen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ermöglicht.

 

Beitrags- und Gebührenordnung

(beschlossen in der Vorstandssitzung vom 28.12.2008, gültig ab 01.01.2009):

1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 € pro Kalenderjahr für jedes ordentliche Mitglied.

2. Beitragspflicht, Fälligkeit

Bei Bestehen der Mitgliedschaft sind die Jahresbeiträge im Voraus für das laufende Kalenderjahr bis jeweils zum 28.02. eines Jahres zu entrichten. Bei Neueintritt während eines Kalenderjahres werden die vollen Jahresbeiträge sofort fällig.

3. Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Beim Eintritt soll das Mitglied einen Abbuchungsauftrag erteilen.

4. Rücklastgebühr

Kommt es durch Verursachung des Mitgliedes zu einem Rückläufer im Lastschrifteinzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch 5 € dem Mitglied geschuldet und in Rechnung gestellt.

5. Mahngebühr

Ausstehende Beiträge können angemahnt werden. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Bei Restforderungen aus einem Beitragsjahr unter 10 € verzichtet der Verein auf eine Zahlungserinnerung. Offene Beiträge werden der nächsten Jahresrechnung zugeschlagen.

6. Sondermaßnahmen

Sondermaßnahmen des Vereins für ein Mitglied, über beratende Tätigkeit hinaus, sollen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Soweit dies dennoch zur Wahrnehmung dringlicher Interessen des Mitglieds erfolgt, sind diese Tätigkeiten kostenlos.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
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