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Arbeitsrechtliche Beratung nach Kündigung
Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Erhalt einer Kündigung
Abfindung durch Überprüfung der Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen unsere Fachanwälte diese und informieren Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Wenn die Kündigung einen Fehler aufweisen sollte, handeln unsere Rechtsanwälte mit dem Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung aus oder bestenfalls eine Weiterbeschäftigung.
Beachten Sie! Drei-Wochenfrist für die Kündigungsschutzklage
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Wir, der ArbeitnehmerHilfe e.V., bieten Ihnen eine kostenlose Beratung, damit Sie Ihre Kündigung ohne Sorge vor Kosten von einem (Fach-)Anwalt prüfen lassen können. Als Mitglied zahlen Sie lediglich einen Mitgliedsbeitrag von 40 € pro Jahr, damit bieten wir Ihnen als Arbeitnehmer aus Leipzig eine günstige Möglichkeit, Ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gründlich prüfen zu lassen.
Terminvereinbarung unter 030-610828040
Verschaffen Sie sich durch unsere Hilfe eine Abfindungszahlung, eine Weiterbeschäftigung, ein positives Arbeitszeugnis etc. Für einen Beratungstermin stehen wir Ihnen auch gern kurzfristig zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Zuverlässige, kompetente und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem Kündigungscheck:
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
030-610828040