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Ordentliche Kündigung - Arbeitsrecht Berlin Top 10
Kündigung – was sagt das Arbeitsrecht dazu?
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Arbeitnehmer können sich dagegen wehren. Die ArbeitnehmerHilfe Berlin unterstützt Arbeitnehmer bei solchen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind im Fall einer Kündigung sofort für Sie da.
Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Berlin beraten Sie hinsichtlich Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten bei einer ordentlichen Kündigung. Wir loten Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung, den Erhalt einer angemessenen hohe Abfindung sowie die Ausstellung eines überdurchschnittlich guten Arbeitszeugnisses aus. Mit unseren Anwälten sind sie optimal auf die bevorstehende Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber aufgestellt.
Kündigung erhalten – welche Rechte haben Sie?
Die ArbeitnehmerHilfe Berlin empfiehlt, zu überprüfen, ob ein Kündigungsschutz besteht. Das kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unseres Vereins erledigen. Besteht ein solcher Kündigungsschutz raten wir zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage auf dem zuständigen Arbeitsgericht Berlin.
Bitte beachten sie unbedingt die dafür vorgesehene Dreiwochenfrist. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn Sie diesen Termin versäumen, verzichten Sie darauf, die Wirksamkeit der Kündigung anzufechten und machen Ihrem Arbeitgeber möglicherweise ein sehr teures Geschenk, weil Sie auf eine Abfindung verzichten.
Mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts der ArbeitnehmerHilfe Berlin steigen Ihre Chancen, im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, eine überdurchschnittlich hohe Abfindung zu erhalten und Ihre anderen arbeitsrechtlichen Ziele zu erreichen erheblich. Dagegen ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber, wie sie zuweilen von Arbeitnehmern präferiert wird, schwierig. Den Erfolgsaussichten steht dabei die Dreiwochenfrist entgegen.
Die Rechtsanwälte unseres Verein berücksichtigen jedoch gerne Ihre Wünsche. Wir loten aus, ob das Anstreben einer Weiterbeschäftigung realistische Erfolgsaussichten hat oder ob es besser ist, von vornherein eine Abfindungszahlung und ein gutes Arbeitszeugnis anzustreben. Letztendlich können selbstverständlich Sie entscheiden, welcher Weg gegangen wird.
Rufen Sie uns bitte umgehend an, wenn sie eine Kündigung erhalten haben oder eine solche droht. Sie bekommen dann einen Soforttermin bei unserem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040.
Wie schaut es mit einer Abfindung aus?
Das hängt davon ab, ob der Kündigungsschutz bei Ihnen greift. Ordentliche Kündigungen sind entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Für alle Formen der ordentlichen Kündigung hat der Gesetzgeber strenge Regeln geschaffen. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die inhaltlichen und formalen Regeln ist die Kündigung unwirksam.
Für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer gilt zudem ein Sonderkündigungsschutz. Damit werden zum Beispiel Auszubildende, werdende Mütter und Menschen mit Behinderungen vor Entlassungen geschützt. Möchte der Arbeitgeber diese Mitarbeiter trotzdem kündigen, muss er dafür Sondergenehmigungen einholen.
Erfahrene Arbeitsrechtler finden inhaltliche und formale Fehler schnell und können diese im Kündigungsschutzverfahren vorbringen. Aus der Gefahr dieses zeit- und kostenintensive Verfahren zu verlieren, resultiert die Gesprächsbereitschaft der Arbeitnehmer. Die ziehen es dann vor, eine angemessene Abfindung zu zahlen, statt das Risiko eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht einzugehen.
Die Beratung zur Erlangung einer Abfindung ist für Mitglieder der Arbeitnehmerhilfe Berlin kostenlos. Sie erfahren, ob Ihre Kündigung anfechtbar und welche Abfindungshöhe angemessen ist. Unsere Anwälte erzielen in der Regel überdurchschnittlich hohe Abfindungen für ihre Klienten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040.
Kündigungs-Check – Überprüfen Sie Ihre Kündigung
Nach einer Kündigung hilft Ihnen der von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht entwickelte Kündigungs-Check beim ersten Einschätzen Ihrer Situation.
Der Kündigungs-Check ermöglicht es Ihnen, sich einen ersten Eindruck von Ihrer arbeitsrechtlichen Situation zu machen. Sie können ermitteln, ob dem Arbeitgeber bei Ihrer Kündigung offensichtliche Fehler unterliefen. Falls ja, ist die Kündigung möglicherweise unwirksam. Ihnen wird dann angezeigt, ob für Sie eine Abfindung in Frage kommt.
Der Kündigungs-Check dient, wie gesagt, einer ersten Einschätzung. Wir geben keine Gewähr, dass das angezeigte Ergebnis am Ende tatsächlich eintrifft. Der Kündigungs-Check ersetzt nicht die mündliche Beratung mit unseren Anwälten. Bitte kommen Sie mit all Ihren Unterlagen zu uns. Die sehen wir gemeinsam durch und besprechen anschließend, ob Abfindungsansprüche bestehen und wie diese durchsetzbar sind.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Im Gegensatz zum Kündigungs-Check können diese alle arbeitsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung aufgreifen. Von diesen erhalten Sie mehr als bloße Anhaltspunkte. Darum rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an info@arbeitnehmerhilfe-berlin.de mit ihrem Anliegen schicken.
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Haben Sie noch Fragen zur ordentlichen Kündigung?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
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