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Kosten im Home-Office

Liebe Arbeitnehmer aus Berlin, keiner hätte sich zu Beginn des Jahres vorstellen können, welche politischen und juristischen Konsequenzen die derzeitige Coronasituation mit sich ziehen konnte.

Bereits im Jahre 2019 wurde über eine generelle Home-Office-Regelung diskutiert. Da nunmehr in diesem Jahr viele Mitarbeiter entweder freiwillig oder durch den Arbeitgeber im Home-Office arbeiten mussten, stellen sich für viele wichtige Fragen.

Eine wichtige Frage ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Unlängst führten wir dazu zwei Interviews mit dem MDR und mit dem NDR. Um es für sie zu veranschaulichen, ohne sich in umfangreichen Rechtsausführungen zu erschöpfen gilt bei der Frage „Zahlt mein Arbeitgeber diese Kosten?“ folgendes Prinzip:
„Es kommt drauf an!“

Der Arbeitnehmer muss hinsichtlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten unterscheiden zwischen den Kosten für die notwendigen Arbeitsmittel und den zusätzlichen Kosten, die aber auch entstehen würden, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten würde. Zu den weiteren Kosten zählen zum Beispiel die Internetflatrate und die Mobilfunkflatrate.

1. Kosten für Arbeitsmittel – nur betrieblich genutzt
Die Kosten für die Arbeitsmittel, dazu gehören zum Beispiel Laptop, Computer, Hardware, Software, Druckerpapier, Handy, Büroausstattung sind selbst verständlich vom Arbeitgeber zu tragen, soweit diese Arbeitsmittel nur betrieblich benutzt werden. Hat der Arbeitnehmer bereits ein ausgestattetes Büro benutzt diese Büromöbel zum Beispiel auch privat, dann wird die Kostentragung über den Arbeitgeber ein etwas schwieriges Unterfangen.

Hat der Arbeitnehmer allerdings noch kein ausgestattetes Büro, so muss der Arbeitgeber grundsätzlich diese Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Schwierig wird es für den Arbeitgeber nach zu kontrollieren, ob der Arbeitnehmer diese Arbeitsmittel auch privat nutzt.

2. Weitere Kosten – auch privat genutzt
Die Kosten für die Internetflatrate oder die Mobilfunkflatrate, die monatlich „pauschal“ vom Arbeitnehmer bezahlt werden, können nicht auf den Arbeitgeber umgelegt werden. Denn diese Flatrate-Kosten sind nicht an irgendeiner Mehrnutzung gebunden, sondern werden monatlich pauschal bezahlt.

Problematisch hingegen sind zum Beispiel Stromkosten und Heizkosten, denn verbringt der Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers vermehrt Zeit im Home-Office, so besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten steigen. In Kausalität dazu können auch steigende Betriebskosten zur Mieterhöhung führen. Leider liegt hier noch kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf volle Bezahlung durch den Arbeitgeber vor.

Dazu müsste Arbeitnehmer nachweisen welchen prozentualen Anteil betrieblich verursacht wurde und welcher prozentuale Anteil privat verursacht wurde. Dahingehend wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzesentwurf eine Erleichterung sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber darstellen könnte.

Liebe Arbeitnehmer, besteht kein vollständiger Rechtsanspruch, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist es verständlich möglich. Wir beraten Sie gerne bei der Frage, wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht können Ihnen mit Tipps und dem nötigen Fachwissen bei ihren Verhandlungen mit dem Arbeitgeber beraten.



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