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Abmahnung - Arbeitsrecht Berlin Top 10
Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist die stärkste Disziplinarmaßnahme. Arbeitgeber wenden diese an, wenn ihnen neben der Rügen zusätzlich eine Drohung angemessen erscheint. Dem Arbeitnehmer wird für den Fall, dass sich das gerügte Verhalten wiederholt, mit der Kündigung gedroht. Damit unterscheidet sich die Abmahnung von allen anderen Disziplinarmaßnahmen. Doch Achtung, eine Abmahnung erfordert weder die Schriftform, noch muss sie “Abmahnung” genannt werden. Auch eine Ermahnung oder Rüge, wird de facto zu einer Abmahnung, wenn im Zusammenhang damit eine Kündigung angedroht wird. Der Erhalt einer Abmahnung stellt somit für den Arbeitgeber immer eine letzte Warnung dar.
Abmahnung erhalten – was ist die richtige Reaktion darauf?
Erkennen Sie die Abmahnung als inhaltlich berechtigt an, ist es an Ihnen, zukünftig das kritisierte Verhalten zu unterlassen. Sie geben zu erkennen ihr Fehlverhalten einzusehen, indem Sie den Empfang der Abmahnung bestätigen. Empfinden Sie die Abmahnung jedoch als ungerechtfertigt, weil die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe nicht stimmen oder nur teilweise zutreffen, sollten Sie handeln.
Möchten Sie, dass Ihr Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt? Wenn dessen Vorwürfe falsch sind und Sie das wenigstens zum Teil belegen können, ist ein Gang vor das Arbeitsgericht denkbar. Zuvor sollten Sie jedoch eine außergerichtliche Lösung anstreben, um das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nicht unnötig zu belasten.
Ebenso könnten Sie erwägen, sich nach einem besseren Arbeitgeber umzuschauen. Dafür ist eine erhaltene Abmahnung eine gute Gelegenheit. Mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin ist es möglich, Ihr Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden und eine Abfindung vom bisherigen Arbeitgeber zu erhalten.
Wie Sie sehen, eröffnen sich nach einer Abmahnung, aus der Perspektive unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht, unterschiedliche Möglichkeiten. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, bei der ArbeitnehmerHilfe Berlin zeigen wir Ihnen das optimale Vorgehen und die jeweils damit verbundenen arbeitsrechtlichen Schritte.
Wenn Sie einen Termin mit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der ArbeitnehmerHilfe Berlin wahrnehmen möchten, rufen Sie uns bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 030-610828040 an.
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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
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