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FAQ zum Elterngeld

Informationen für Arbeitnehmer in Berlin

Im Jahre 2023 wurde eine große politische Debatte ausgelöst, als das Einkommen für die Elterngeldberechtigten auf 200.000 € im Jahr gesenkt wurde. Doch was genau ist das Elterngeld. Das Elterngeld ist eine Möglichkeit für Eltern, sich Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen und gleicht den Wegfall des Einkommens in dieser Zeit teilweise aus. Mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus ist das Elterngeld teilweise noch flexibler geworden.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland erhalten, um sie finanziell zu unterstützen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Es soll Eltern dabei helfen, den Einkommensverlust während der Elternzeit auszugleichen und ihnen ermöglichen, sich intensiv um ihr neugeborenes Kind zu kümmern.

Elterngeld Dauer und Anspruch

Das Elterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten (Elterngeld Partnermonate) gezahlt und beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Der Höchstsatz für Elterngeld sind 1800,- €. Für Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren oder nur ein geringes Einkommen hatten, gibt es einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Wenn Sie beim Elterngeld die genaue Höhe berechnen wollen, gibt es dafür Elterngeldrechner im Netz, aber auch die Elterngeldstelle unterstützt Sie dabei.

Es gibt verschiedene Modelle für die Inanspruchnahme des Elterngeldes, wie zum Beispiel das Basiselterngeld, das Partnerschaftsbonus-Elterngeld oder das Elterngeld Plus. Diese Modelle bieten den Eltern unterschiedliche Möglichkeiten, die Betreuung ihres Kindes mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren.

Wieviel Elterngeld bekomme ich, wenn ich Geschwister habe?

Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20.

Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Mit dem Geschwisterbonus kann das Basiselterngeld mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen, das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.

Haben Sie Zwillinge oder Drillinge erhöht sich zwar nicht das Elterngeld, aber der Zuschlag. Dann erhalten Sie bei Zwillingen

  • 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
  • 150 Euro auf das ElterngeldPlus.

Bei Drillingen den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen usw.

Welche Voraussetzungen gibt es beim Elterngeld?

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen. Dazu gehören unter anderem, dass Sie in Deutschland wohnhaft sind, das Kind selbst betreuen und erziehen wollen und in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren.



Welches Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt?

Als Einkommen werden alle Einkünfte aus Ihrer nicht-selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum berücksichtigt. Auch die Einkünfte aus einer Neben-Beschäftigung zählen zum Einkommen, zum Beispiel aus einem „Minijob“. Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge. Dazu zählen Lohnbestandteile, die nicht fortlaufend gezahlt werden, zum Beispiel Abfindungen oder Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter, Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder. Auch steuerfreie Einnahmen werden nicht berücksichtigt, wie z. B. Trinkgelder oder steuerfreie Zuschläge.

Wie Elterngeld beantragen?

Hier erklären wir Ihnen gerne die Elterngeld Antragstellung und Fristen. Den Antrag sollten Sie gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Für den Antrag auf Elterngeld benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel Ihre Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes, Ihre Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls weitere Dokumente.

Den Antrag auf Elterngeld können Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Diese Stelle ist meistens beim örtlichen Jugendamt oder einer anderen Behörde angesiedelt. Der Antrag kann in der Regel schriftlich oder online gestellt werden. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird die Elterngeldstelle Ihren Antrag prüfen und Ihnen eine Entscheidung mitteilen. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung über die Höhe und Dauer des bewilligten Elterngeldes.

Was sind die Elterngeld Plus Voraussetzungen?

Wohnsitz in Deutschland: Sie müssen in Deutschland wohnhaft sein, um Elterngeld Plus beantragen zu können.

Betreuung und Erziehung des Kindes: Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen wollen, um Elterngeld Plus zu erhalten.

Erwerbstätigkeit: Sie müssen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen sein, um Elterngeld Plus beantragen zu können. Dabei ist es wichtig, dass Sie während des Bezugszeitraums von Elterngeld Plus weiterhin teilweise erwerbstätig sind.

Einkommensgrenze: Es gibt keine festgelegte Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld Plus. Allerdings wird das Elterngeld Plus anteilig gekürzt, wenn Sie während des Bezugszeitraums mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Partnerschaftsbonus: Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes partnerschaftlich aufteilen.

Antragstellung: Der Antrag auf Elterngeld Plus muss bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Dies kann schriftlich oder online erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld Plus je nach individueller Situation variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Antragstellung genau über die Bedingungen zu informieren.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Elternzeit und Elterngeld" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


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