Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Die Abfindung

Möchte sich Ihr Arbeitgeber von Ihnen trennen? Haben Sie vielleicht sogar schon eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Dann stellt sich für viele Arbeitnehmer:innen die Frage nach einer Abfindung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu dem Thema Abfindung im Arbeitsrecht als kurze Zusammenfassung

Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, leider nicht. Auch wenn viele Arbeitneher:innen denken, dass Ihnen für den Jobverlust eine Abfindung als Entschädigung zusteht, ist dies nicht der Fall. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem wird in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt. Die Gründe dafür werden nachfolgend dargelegt.

Eine Abfindung trotz Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bietet der Arbeitgeber erst einmal keine Abfindung an. Gerade wenn kein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag in Aussicht gestellt wird, bleibt die Abfindung meist aus. Allerdings sind viele Kündigungen unwirksam und Arbeitnehmer:innen haben regelmäßig die Möglichkeit Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Vor dem Arbeitsgericht kann dann eine Abfindung verhandelt werden. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis trotzdem beendet wird und ein langer Rechtsstreit vermieden werden kann. Für die Arbeitnehmer:innen besteht der Vorteil u.a. in der Zahlung einer Abfindung. Es kann daher immer lohnend sein, gegen eine Kündigung vorzugehen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Eine Abfindung durch Aufhebungsvertrag

Möchte der:die Arbeitgeber:in das Arbeitsverhältnis beenden, aber Ihnen nicht kündigen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Häufig bieten Arbeitgeber:innen Aufhebungsvertrag an, wenn sie eine Klage gegen eine Kündigung vermeiden wollen. Durch einen Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien über das Ende des Arbeitsverhältnisses, was auch bedeutet, dass die Arbeitneher:innen nicht gegen die Beendigung klagen können. Regelmäßig wird dabei durch die Arbeitgeber:innen einen Abfindung angeboten. Hier besteht Verhandlungsspielraum, den Sie durchaus nutz sollten. Durch gute Verhandlungen kann häufig eine höhere Abfindung erlangt werden.



Das Problem Abfindung und Arbeitslosengeld

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beziehen wollen, kann Ihnen die Höhe der Abfindung zum Verhängnis werden. Ist die Abfindung zu hoch, kann die Bundesagentur für Arbeit eine zwölfwöchige Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes verhängen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Aufhebungs- oder auch Abwicklungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen.

Die Höhe der Abfindung

Grundsätzlich sind der Höhe der Abfindung keine Grenzen gesetzt. Auf das Verhandlungsgeschick kommt es an! Dennoch kann man häufiger das Wort „Regelabfindung“ hören. Hier wird die Abfindung anhand der Beschäftigungsdauer und des Bruttomonatsgehalts berechnet. Für jedes Jahr der Beschäftigung wir ein halbes Bruttomonatsgehalt veranschlagt. Hat ein:e Arbeitnehmer:in also z.B. 3 Jahre für ein Bruttomonatsgehalt von 4.000 € gearbeitet so ergibt dies eine „Regelabfindung“ von 6.000 € (3 x 2000 €).

Landet die Abfindung in voller Höhe auf dem Konto?

Leider nein! Denn die Abfindung unterliegt der Lohnsteuerpflicht und muss folglich versteuert werden. Da die Abfindung jedoch kein Arbeitsentgelt ist gehen jedoch keine Sozialabgaben von ihr ab.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Wenn Sie Fragen zum Thema „Abfindung" haben oder andere Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, erreichen Sie die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Berlin, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, unter der Telefonnummer 030-610828040.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:

Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung? Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung...

Kündigung im Arbeitsrecht

Falls eine Vertragspartei einen Arbeitsvertrag nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder und unmittelbar beenden möchte, kann der...

Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld, umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld I genannt, erhalten Arbeitnehmer nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für eine befristete Zeit...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht