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Die Elternzeit für Arbeitnehmer in Berlin

Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht in Deutschland, das es Eltern ermöglicht, sich für einen bestimmten Zeitraum von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um sich um ihr Kind zu kümmern. 

Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Rückkehr an seinen Arbeitsplatz nach Ablauf der Elternzeit. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Gestaltung der Elternzeit bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegt und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Wir klären Sie gerne auf.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Hier klären wir Sie auf über die Elternzeit Dauer und Anspruch. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen genommen werden und beträgt insgesamt bis zu drei Jahre pro Kind. Dabei können die Eltern die Elternzeit flexibel aufteilen und zum Beispiel gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch nehmen. Die Mindestdauer für die Inanspruchnahme der Elternzeit beträgt drei Monate.

Diese drei Jahre können Sie aufteilen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für die ersten zwei Jahre müssen Sie sich aber festlegen, denn wenn Sie nur ein Jahr Elternzeit beantragt haben, dann müssen Sie für die Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Die Elternzeit Voraussetzungen sind:
  • Betreuung eines Kindes,
  • für das die Personensorge zusteht.
  • des unverheirateten Partners, mit Zustimmung des Sorgeberechtigten.
  • des Ehepartners.
  • das mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurde (auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft)
  • das in Vollzeitpflege aufgenommen wurde
  • eines Verwandten im Härtefall, z.B. bei schwerer Krankheit oder Tod der Eltern.
  • Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt.
  • Überwiegende Betreuung und Erziehung des Kindes.

Keine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 32 Stunden während der Elternzeit, wenn Sie auch Elternteilzeit beantragen wollen. Bei Kindern, die vor dem 1.9.2021 geboren wurden, können die Eltern bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten.

Wie muss ich Elternzeit beantragen?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Gestaltung der Elternzeit gesetzlichen Regelungen unterliegt und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich an die zuständige Personalabteilung oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Wenn Sie schon bei der Antragsstellung Fehler machen, dann kann das gravierende Folgen für Sie haben.

Überlegen Sie sich, wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten und wie diese mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin abgestimmt werden kann. Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. In dem Antrag sollten Angaben zum Zeitraum der Elternzeit, zur Aufteilung der Elternzeit zwischen den Elternteilen (falls zutreffend) und gegebenenfalls zur gewünschten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit enthalten sein.

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Elternzeit schriftlich bestätigen und gegebenenfalls weitere Details zur Umsetzung klären.



Wie viel Geld erhalte ich während der Elternzeit?

Sie erhalten vom Arbeitgeber kein Gehalt, aber für 12 bis 14 Monate Elterngeld vom Staat. Der Elternzeit Gehaltanspruch gegen den Arbeitgeber ist grundsätzlich null, außer er zahlt Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Bitte beachten Sie, dass Elterngeld für die Lebensmonate bezahlt wird, wenn Sie also den Elternzeitantrag stellen, so beginnt der erste Elternzeitmonat im ersten Lebensmonat Ihres Kindes.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja Sie dürfen bis zu 32 Stunden während der Elternzeit arbeiten. In der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber oder mit Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Elternteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Der Antrag auf Elternteilzeit muss ebenfalls schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden und bestimmte Angaben enthalten.

Überlegen Sie sich, wie viele Stunden pro Woche Sie während der Elternzeit arbeiten möchten und wie dies mit Ihrer Betreuungspflicht für Ihr Kind vereinbar ist. Der Antrag auf Elternteilzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. In dem Antrag sollten Angaben zur gewünschten Arbeitszeit (Stundenzahl pro Woche), zum Zeitraum der Elternteilzeit und gegebenenfalls zur Verteilung der Arbeitsstunden enthalten sein. Auch der Antrag auf Elternteilzeit muss rechtzeitig gestellt werden. Achten Sie darauf, dass der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternteilzeit beim Arbeitgeber eingereicht wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei der Beantragung von Elternteilzeit gesetzliche Regelungen eingehalten werden müssen und eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber empfehlenswert ist. Bei Unklarheiten können Sie natürlich auch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich zurück aus der Elternzeit bin?

Die Elternzeit und der Wiedereinstieg sind möglich, denn Sie haben Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Wiedereinstiegs und klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wann und in welchem Umfang Sie wieder arbeiten möchten. Nur, wenn dieser Arbeitsplatz nachweislich nicht mehr zur Verfügung steht, dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine gleichwertige Stelle anbieten.

Ist das alles aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, dann kann die neue Stelle “minderwertiger” sein. Wichtig ist, dass Sie sich beraten lassen, falls ihr Arbeitgeber Ihnen eine Position anbietet, die nicht der vertraglich vereinbarten entspricht. Ein gelungener Wiedereinstieg erfordert eine gute Planung, Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die Bereitschaft, sich auf neue Situationen einzulassen. Mit den richtigen Vorbereitungen können Eltern erfolgreich in den Berufsalltag zurückkehren.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Elternzeit" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


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