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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Sie dagegen vorgehen wollen, ist die Kündigungsschutzklage das richtige Instrument. In vielen Fällen ist Eile geboten. Finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung über das Wichtigste zum Thema Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist das effektivste Mittel, um gegen eine mutmaßliche ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.  Egal, ob Sie nun eine Weiterbeschäftigung in Ihrem Betrieb oder eine Abfindung anstreben, hier hilft die Klage gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Welche Fristen sind bei der Kündigungsschutzklage zu beachten?

Die wichtigste Frist ist jene zur Klageeinreichung. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist muss unbedingt beachtet werden. Ist sie abgelaufen, kann meist nichts mehr gegen die Kündigung unternommen werden. Diese ist dann wirksam. Daher gilt: Sollten Sie bedenken bezüglich einer Kündigung haben, schauen Sie regelmäßig in Ihren Briefkasten, auch bei Krankheit oder wenn Sie im Urlaub sind.

Habe ich eigentlich Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz kann sich aus unterschiedlichen Gesetzen ergeben. So besteht dieser beispielsweise nach dem Kündigungsschutzgesetz, wenn Sie seit über 6 Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten haben. Aber auch wenn Sie schwanger sind, in der Elternzeit oder eine Schwerbehinderung vorliegt, sind Sie gesetzlich vor Kündigungen geschützt. Lassen Sie sich im Falle einer Kündigung daher von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin beraten.



Was bringt mir eine Kündigungsschutzklage?

Mit der Klage vor dem Arbeitsgericht können unterschiedliche Ziele erreicht werden. Zum einen kann durch ein Urteil festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist. Dann können Sie wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Viele Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht werden aber auch im Rahmen der Güteverhandlung vergliche. Im Rahmen eines Vergleiches kann zwischen den Parteien beispielsweise eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder eine Freistellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Die Chancen eine hohe Abfindung bei einem Kündigungsschutzprozess zu erzielen sind gut. Daher kann sich der Klageweg hier lohnen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Kündigungsschutzverfahren, gelingt es unseren Anwält:innen regelmäßig ein gutes Ergebnis für die Arbeitnehmer:innen zu erzielen.

Wie viel kostet mich der Prozess vor dem Arbeitsgericht?

Wenn es gelingt, bei dem Kündigungsschutzprozess eine Einigung zu erzielen, dann tragen Sie lediglich ihre eigenen Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens und werden bei einer Kündigungsschutzklage aus der Summe der letzten drei Bruttomonatsgehälter berechnet. Gerichtskosten müssen Sie in diesem Fall nicht tragen. Auch die gegnerischen Anwaltskosten tragen Sie bei einem Kündigungsschutzprozess in der ersten Instanz nicht.

Ich möchte eine Kündigungsschutzklage erheben!

Wenn Sie mit unserer Hilfe vor dem zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen, melden Sie sich schnell bei uns an. Wir können Sie zunächst beraten und dann die Klage fristgerecht bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.


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