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Homeoffice-Pflicht aufgehoben – Müssen Sie trotzdem wieder ins Büro?

Seit März 2022 müssen Arbeitgeber:innen Ihnen kein Homeoffice mehr anbieten. Mit dieser Änderung sind auch Regelungen wie 3G am Arbeitsplatz weggefallen. Dennoch ergibt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, ob Sie noch einen Anspruch auf Ihre Tätigkeit im Homeoffice haben. Unsere Rechts- und Fachanwält:innen für Arbeitsrecht klären Sie gerne auf. 

Müssen Sie wieder im Büro arbeiten?
Um Ihnen etwas Klarheit zu verschaffen, holen wir noch kurz etwas aus. Im Gesetz in verankert, dass Arbeitgeber:innen das sogenannte Direktionsrecht haben. Das bedeutet Arbeitgeber:innen können den Ort, die Art und den Inhalt der Arbeitsleistung näher bestimmen. Das geht aber nur, wenn diese Punkte nicht schon bindend im Arbeitsvertrag oder z. B. in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind.  

Haben Sie zum Beispiel eine unbefristete und (am Besten) schriftliche Homeoffice Vereinbarung, kann der Betrieb Sie nur in bestimmten Ausnahmefällen in das Büro zurückholen. 

Existier keine Homeoffice Vereinbarung, dann sollen Arbeitgeber:innen nach der Arbeitsschutzverordnung überprüfen, ob doch eine weitere Arbeit im Homeoffice möglich ist. Bitte informieren Sie sich über die Regeln in Ihrem Betrieb und nehmen Sie bei Unklarheiten über Ihre Rechte und Pflichten lieber eine Rechtsberatung wahr. 

Was tun, wen Sie Angst um Ihre Gesundheit haben?
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber/mit Ihrer Arbeitgeberin und erklären Sie Ihre Situation, denn auch Arbitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht, vor allem, wenn Sie zu den vulnerablen Gruppen gehören. Arbeitsschutzmaßnahmen muss Ihr Arbeitgeber dennoch einhalten, bei Zweifel ist sogar eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. 

Wenn Ihr Betrieb die Hygienemaßnahmen nicht einhält und das Gespräch nichts bringt, dann können Sie sich bei der Gesundheitsbehörde beschweren. Ohne „Erlaubnis“ im Homeoffice arbeiten dürfen Sie aber nicht, denn Sie riskieren eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine Kündigung. 

Wir und unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne informatorisch aber auch mit Rat im Rahmen der Mitgliedschaft zur Seite. 



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