Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Freistellung bei fehlender Impfung?

Liebe Arbeitnehmer: innen, wir hatten bereits über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer:innen berichtet, die von der einrichtungsbezogenen Impflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz betroffen sind. Nunmehr gibt es die erste Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen dazu. 

Was ist die Ausgangslage?
Zwei Mitarbeiter des Seniorenheims legten keinen Impfnachweis vor und wurden den freigestellt von der Einrichtung. Die Freistellung erfolgte ohne Zahlung der Vergütung. Dagegen wehrten sich die Arbeitnehmer:innen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und haben verloren. 

Heißt das, dass mein Arbeitgeber mich unbezahlt freistellen darf?
Die Entscheidung dieses Gerichts erfolgte im „Schnellverfahren“, denn es gibt bei solch einschneidenden Entscheidungen der Arbeitgeber:innen dir Möglichkeit ohne mündliche Verhandlung eine sofortige Entscheidung des Arbeitsgerichts zu erbitten. 

Das Gericht hat dann im sogenannten Einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass die Mitarbeiter:innen freigestellt werden durfte, weil der Gesundheitsschutz vorgeht. Arbeitgeber:innen wären nicht gehalten bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Mitarbeiter:innen weiterzubeschäftigen. 

Angehängt an den einstweiligen Rechtsschutz ist die Frage, ob auch die gesamte Klage Aussicht auf Erfolg hat. Diese Entscheidung wird eben noch etwas dauern, wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

ABER: Das Arbeitsgericht Gießen hatte sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob die Freistellung auch unentgeltlich erfolgen darf. Die Frage, über die entschieden wurde, war nur bezogen auf die Freistellung an sich. 

Die Entscheidungen des Arbeitsgerichts sind nicht rechtskräftig, beide Mitarbeiter:innen sind bereits in Berufung gegangen. Bevor nunmehr alle befürchten, dass dies nun Usus wird, sollte auf die Entscheidungen anderer Gerichte und des Berufungsgerichts gewartet werden. 

Wenn Sie aber eine Kündigung und/oder eine unbezahlte/bezahlte Freistellung befürchten, dann wenden Sie sich an uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite!



Das könnte Sie auch interessieren

Homeoffice-Pflicht aufgehoben – Müssen Sie wieder ins Büro?

Seit März 2022 müssen Arbeitgeber:innen Ihnen kein Homeoffice mehr anbieten. Mit dieser Änderung sind auch Regelungen wie 3G am Arbeitsplatz weggefallen...

Kurzarbeit und Gehalt

Hier für Sie eine erstmal eine wichtige Zusammenfassung hinsichtlich der Lohnzahlung insbesondere unter Berücksichtigung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub, im Beschäftigungsverbot...

3G am Arbeitsplatz einführen ohne gesetzliche Regelung?

Mit dem 19.03.2022 sind einige Coronamaßnahmen weggefallen, unter anderem auch die 3G Regelung am Arbeitsplatz bzw. im Betrieb. Viele unserer Mitglieder...


Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht