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22.09.2021: Wie läuft ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten?

Dass das Arbeitsrecht ein spezielles Rechtsgebiet ist, ist nicht allen unbekannt. Viele Einzelgesetze, Rechtsprechung national und auch europäischer Ebene, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, liebe Arbeitnehmer, das ist wirklich manchmal ein Irrgarten. 

Selbstverständlich ist dann auch das gerichtliche Verfahren bei den Arbeitsgerichten etwas spezieller. Wir helfen Ihnen etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen und sich gut auf das Verfahren mit oder auch ohne einen Anwalt für Arbeitsrecht vorzubereiten. Unsere Mitglieder erhalten auch im Rahmen der Rechtsberatung einen kleinen Einblick, auch dahingehend können wir Sie unterstützen. 

Das Arbeitsrecht ist zwar ebenfalls ein Teil es Zivilrechts, hat jedoch ein eigenes Arbeitsgerichtsgesetz. Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten wartet dann mit etlichen Unterschieden zu den „normalen“ Zivilgerichtsverfahren auf. 

Die Klageerhebung

Bei der Klageerhebung zahlen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss, Sie oder auch Ihr Anwalt können die Klage erheben und erhalten sodann den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Je nach Klageart muss dann aber auch die Klage begründet werden, für Kündigungsschutzklagen gibt es zahlreiche Formulare. Zweifelsfrei empfehlen wir in vielen Fällen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine vorherige Beratung, denn nicht alle Standartformular passen. 

Die Güteverhandlung

Die Verhandlung vor den Arbeitsgerichten ist zeitlich zweigeteilt, denn Sie erhalten zunächst „nur“ den Termin zur Güteverhandlung. Vorab der Verhandlung werden zwischen den Parteien kaum Schriftsätze ausgetauscht. Ziel der Güteverhandlung ist es – anhand eines „Kurzsachverhaltes“ zu erörtern, ob zwischen den Parteien eine gütliche Einigung möglich ist. 

Was bedeutet das nunmehr für Sie?

Der/die Vorsitzende erörtert im ersten Termin mit beiden Parteien die Hintergründe der Klage und gibt oftmals einen kurzen Einblick über die Rechtslage. So können die Parteien etwas abschätzen, wie das Risiko zu bewerten ist. Dabei werden auch Ihnen Fragen gestellt, aufgeregt müssen Sie nicht sein. Sobald Sie aber merken, dass Sie das nicht allein bewältigen können, ist es empfehlenswert sich von einem versierten Anwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen. Die Einigungsfrage in der Güteverhandlung beschäftigt immer beide Parteien, denn es stellt sich immer die Frage des Entgegenkommens. Bei der Kündigungsschutzklage einigen sich z. B. die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zzgl. der Zahlung einer Abfindung. Das beinhaltet Ihren Verzicht auf die Wiedereinstellung gegen Zahlung einer Entschädigung. 

Und wenn die Güteverhandlung scheitert?

Sind sich die Parteien in der Güteverhandlung nicht einig, dann wird das Verfahren fortgesetzt. Der Richter/die Richterin bestimmt einen zweiten Termin. Dieser Termin ist der Hauptverhandlungstermin, die Kammerverhandlung. Vorab der Verhandlung müssen dann die Parteien umfassend schriftlich zur Sache Stellung nehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Vertretung mehr als sinnvoll. 

Tipps von uns:

  • Bitte nicht unter Druck setzen lassen, die Entscheidungen, die Sie treffen haben Auswirkungen auf die Zukunft.
  • Sofern Sie einen Vergleich schließen und keinen Anwalt haben, können Sie diesen Vergleich auch widerruflich schließen. Das bedeutet, dass Sie die Angelegenheit mit einem Anwalt noch besprechen können, ob Sie vielleicht einen höheren Abfindungsbetrag erlangen können. 
  • Lassen Sie bei Zweifeln lieber die Güteverhandlung „scheitern“ und sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. 

Die Kammerverhandlung

An diesem Tag treffen die Parteien erneut aufeinander und es wird erneut über die Sache verhandelt. Nunmehr hat aber das Gericht eine umfassende schriftliche Stellungnahme von beiden Parteien erhalten und kann sich ein noch besseres Bild bilden. 

Bevor es dann ans „Eingemachte“ geht, erörtern alle Beteiligten mit der Kammer weitere Einigungsmöglichkeiten. Das Gericht kann auch eine Beweisaufnahme durchführen oder einen neuen Termin für eine Beweisaufnahme anberaumen, denn wenn sich die Parteien gar nicht einigen können, wir dann über die Sache durch das Arbeitsgericht per Urteil entschieden. 

Manche unserer Mitglieder wollen das Verfahren selbst durchführen, wir beraten Sie – soweit zulässig – und versuchen Ihnen Tipps zu geben. Allerdings hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass die Prozessvergleiche mit anwaltlicher Beratung „besser“ erreicht werden. Scheuen Sie sich nicht bei uns Mitglied zu werden, denn ein „schlechter“ Vergleich kann leider in den seltensten Fällen aufgehoben werden. 



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