Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

06.08.2019: Erreichbarkeit im Urlaub

Am 31.07.2019 führte ich ein kurzes Interview mit der Welt am Sonntag zu einer sehr interessanten Frage.

Trotz Urlaub kann es schnell passieren, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anruft und eine Erreichbarkeit erwartet. Manchen Arbeitnehmern fällt es sogar nicht leicht, Privatem von Beruflichem zu trennen. Doch darf der Chef meinen Urlaub unterbrechen, damit ich arbeiten soll?

Kann er mich im schlimmsten Fall zwingen meinen Urlaub abzubrechen oder auch Klauseln im Arbeitsvertrag aufnehmen, die meine Erreichbarkeit im Urlaub garantieren? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich darf der Erholungscharakter des Urlaubs nicht gefährdet werden. Auch eine Zweitarbeit im Urlaub kann zum Beispiel unzulässig sein. 

Soweit es die Urlaubstage betrifft, die Ihnen über den gesetzlichen Urlaub hinaus gewährt werden, ist aber eine Regelung, die die Erreichbarkeit der Arbeitnehmer festlegt, durchaus möglich. Auch bei dringender Notwendigkeit, könnte es sein, dass der Arbeitnehmer erreichbar sein sollte, BAG, Urteil vom 20. 6. 2000 – 9 AZR 405/99. Die Dringlichkeit ist dann vom Arbeitgeber nachzuweisen, betrifft jedoch sehr seltene Fälle. Gearbeitete Urlaubstage müssen gutgeschrieben werden, einzelne Stunden gelten dann als Mehrarbeit.

Wenn Sie in einer leitenden Position beschäftigt sind, gilt nichts anderes. Eine rechtliche Verpflichtung als leitender Angestellter auch im Urlaub erreichbar zu sein, existiert nicht. Sie müssen dann selbst entscheiden, ob Sie dennoch Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen wollen.  

Eins ist wichtig, liebe Berliner Arbeitnehmer: Versuchen Sie bitte in Ihrem Urlaub wieder Kraft zu tanken. Niemand kann Sie ohne sachlichen Grund zwingen zu arbeiten oder rund um die Uhr erreichbar zu sein. Von Gesetztes wegen sind Sie im Urlaub geschützt, eine Kündigung könnte möglicherweise unwirksam sein, wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie, auf unzulässiger Art und Weise, zwingen will in Ihrem Urlaub zu arbeiten oder diesen zu unterbrechen, dann rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Rechte geltend zu machen.

- M. Xenocrat, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin