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14.04.2020: Die Corona-Krise und die Arbeit im Homeoffice

Liebe Arbeitnehmer, in diesen Zeiten dürfen mehr Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten als früher. Auch hier gilt: Einen allgemeinen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es nicht.

Die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es aber Sie und Ihre Kollegen vor Gefahren – auch die mögliche Infektion mit Corona – zu schützen. Hier erfahren Sie von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht welche rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind

1. Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Wie bereits dargelegt ergibt sich kein genereller Anspruch auf Homeoffice. Da aufgrund der derzeitigen Pandemie eine Infektionsgefahr vorherrscht, ergibt sich aber aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers möglicherweise ein solcher Anspruch. Insofern müssen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden, um eine Infektionsgefahr für Sie zu minimieren. Wenn die Arbeit im Homeoffice eine solche Maßnahme ist, dann kann auch eine solche umgesetzt werden.

Es gilt hier aber auch, dass der Arbeitgeber Sie nicht zwingen kann im Homeoffice zu arbeiten. Wünschenswert wäre vielleicht auch eine Vereinbarung, aus welcher sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben, sofern eine solche nicht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vorliegt. Vergessen Sie bitte aber nicht, dass Sie nicht einseitig und ohne Einverständnis Ihres Arbeitgebers eigenmächtig im Homeoffice arbeiten dürfen. Sie riskieren ansonsten eine Abmahnung oder eine Kündigung. 

Benötigen Sie möglicherweise Hilfe, um einen Konsens mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen? Dann rufen Sie uns an und werden Sie Mitglied der ArbeitnehmerHilfe. 


2. Wie darf ich im Homeoffice kontrolliert werden?

Auch hier gibt es kein Geheimrezept, denn die Arbeit im Homeoffice basiert auch auf Vertrauen. Wobei Ihr Arbeitgeber Sie zur Arbeitszeiterfassung auffordern kann. Auch eine Kontrolle in Ihren vier Wänden kann möglich sein, so dass Ihr Arbeitgeber persönlich zu Ihnen nach Hause kommen kann und darf. Selbstverständlich nur angemeldet! 
Sie fragen sich bestimmt warum dies möglich ist. Wie auch im Unternehmen gilt auch im Homeoffice das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese Vorschriften, dann droht ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

3. Wie bin ich im Homeoffice versichert?

Auch im Homeoffice unterliegen Sie dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Passen Sie aber auf, denn der volle Versicherungsschutz ist bei der Heimarbeit nicht gewährleistet. Denn verletzten Sie sich auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zur Toilette, dann ist dies keine versicherte Tätigkeit. Diese Räume sind keine betrieblichen Räume, sondern private Räume. 

4. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Wenn Sie allein leben, dann müssen Sie nur dafür sorgen, dass potenzieller Besuch nicht die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden etc. zu sehen bekommen. Dies gilt aber auch vor allem dann, wenn Sie mit Ihrer Familie zusammenleben. 

Sie müssen sich bewusst sein, dass sowohl ihr Arbeitgeber als auch die Aufsichtsbehörde den Zugang  um Zugang zum heimischen Arbeitsplatz und somit einem Bereich der privaten Wohnung bitten dürfen. Dieser Zugang ist zur Kontrolle gedacht, um prüfen zu können, ob die Regeln eingehalten werden und die Schutzmaßnahmen greifen.

Solche Unsicherheiten können mit einer Datenschutzvereinbarung aus der Welt geschaffen werden. Rufen Sie dazu bei uns zwischen 10:00 und 15:00 Uhr in unserer Corona-Hotline an. Wir beraten Sie gerne.

5. Wer trägt die Kosten für Ihr Homeoffice?

Die vollen Kosten (Miete, Strom etc.) muss der Arbeitgeber nur übernehmen, sofern Sie keinen Arbeitsplatz im Büro haben und aus diesem Gründen überwiegend im Homeoffice arbeiten müssen. Die Arbeitsmittel jedoch sind voll vom Arbeitgeber zu stellen. 

Es gibt hier sehr viele Besonderheiten zu beachten, da die Gesetzeslage nicht eindeutig ist. Empfehlenswert ist demnach eine rechtssichere Homeoffice-vereinbarung. Werden Sie also bei uns Mitglied und profitieren Sie für die gesamte Dauer Ihrer Mitgliedschaft von den Beratungen unserer Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht. 

Bei dringenden Fragen zur derzeitigen Corona-Krise rufen Sie uns zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr (Corona-Hotline) an und unsere Recht- und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend.



Hier finden Sie weitere Informationen zur Corona-Krise im Arbeitsrecht

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Haben Sie Fragen zum Homeoffice in Zeiten von Corona?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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