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Haben Sie eine Kündigung erhalten?

 

Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, stellt sich die Frage, ob sich der Gang zum Arbeitsgericht lohnt. Einen Überblick über Ihre etwaigen Chancen, kann Ihnen unser Kündigungscheck geben.

Nach Erhalt einer Kündigung, haben Sie drei Wochen lang Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Der Arbeitgeber muss Vieles beachten, um eine rechtlich wirksame Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung muss z. B. eigenhändig unterschrieben sein und sich auf einen Kündigungsgrund stützen. 

Den besonderen Kündigungsschutz haben Sie, wenn Sie z. B. schwanger sind, sich in Elternzeit befinden, eine Schwerbehinderung haben etc. 


Haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung?

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin bei unseren Anwälten. Der ANHV Berlin hilft Ihnen.
030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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