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Es wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt:
Dann ist zu prüfen, ob dieses Verfahren auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde, denn auch die Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollte formelle Voraussetzungen erfüllen. Am besten besprechen Sie dies mit unseren Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie gerne.
Haben Sie Fragen zum BEM und zur Kündigung?
Die Rechtsanwälte des ANHV Berlin beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Themen. Direkt Termin zur kostenlosen Arbeitsrechtsberatung vereinbaren.
030-610828040