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Personenbedingte Kündigung:
Personenbedingte Gründe sind derzeit in unseren Beratungen die seltensten Fälle der arbeitgeberseitigen Gründe. Nach der derzeitigen Rechtslage kann es unter Umständen sehr schwierig für den Arbeitgeber sein, eine solche Kündigung gut zu begründen.
Personenbedingte Gründe liegen dann vor, wenn es sich nicht um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Ist zum Beispiel der Arbeitnehmer unverschuldet dauerhaft erkrankt, dann ist diese Situation durch den Arbeitnehmer kaum steuerbar. Aber auch hier gibt es Einzelfälle.
Der wichtigste personenbedingte Grund ist die „krankheitsbedingte Kündigung“. Haben Sie eine solche bekommen, stellt sich die nächste Frage.
Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt?
Haben Sie eine personenbedingte Kündigung erhalten?
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht klären Sie in einer persönlichen Beratung über Ihre Möglichkeiten und Rechte auf.
030-610828040