Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Abfindung im Arbeitsrecht - Fragen und Antworten

Das Mysterium Abfindung ist uns allen bekannt. Gerade nach einer Kündigung stellt sich die Frage nach einer Abfindung. Auch bei Aufhebungsvertragsverhandlungen, fragen uns alle Arbeitnehmer:innen: Steht mir eine Abfindung zu? In diesem Artikel klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Abfindung.

Einem jeden ist sie bekannt: Die Abfindung, eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Doch was steckt dahinter und was gibt es da zu berücksichtigen. Wird Ihnen womöglich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Welche Faktoren spielen eine Rolle bei der Höhe der Abfindung?

Das sind alles die üblichen Fragen, sobald es bei Arbeitnehmer:innen um das Thema Abfindung geht und alle wichtigen werden hier beantwortet. Es sollte allerdings immer klar sein, dass letztendlich das Verhandlungsgeschick beider Parteien über die Höhe der Abfindung entscheidet und nicht das Ergebnis eines Online-Rechners, der im Grunde genommen lediglich eine Faustformel nutzt.

Scheuen Sie sich nicht Fachanwalt:innen für Arbeitsrecht die Verhandlungen über die Abfindung zu überlassen, denn wir können am Besten einschätzen, welche Verhandlungsschritte notwendig sind.

Anspruch auf Abfindung

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Klar gesagt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Betriebe müssen nach §§ 111 BetrVG Sozialpläne bei Betriebsänderungen erstellen. Daraus kann sich ein Anspruch ergeben.

Nach § 1a KSchG können Arbeitgeber:innen freiwillig eine Abfindung im Arbeitsrecht bei einer betriebsbedingten Kündigung anbieten und das dann unter die Bedingung stellen, dass Arbeitnehmer:innen keine Klage erheben.

Kann man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?

Natürlich können Sie eine verlangen, auch wenn diese freiwillig ist. Der Arbeitgeber will Sie ja schließlich “loswerden” und kann er das nicht so leicht, dann können Sie einen Abfindung verlangen. Dazu unterstützen Sie selbstverständlich auch unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht.



Die Abfindung und das Arbeitslosengeld

Wird meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Grundsätzlich findet im klassischen Sinne keine Anrechnung statt. Es gibt eine Sperrzeit und ein Ruhen des ALG I Anspruchs.

Die Sperrzeit nach § 159 SGB III erhalten Sie, wenn Sie keinen wichtigen Grund für einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag haben und eine Abfindung erhalten. Sie müssen sich während der Sperrzeit aber nicht krankenversichern.

Die ALG I Leistungen ruhen nach § 158 SGB III, wenn Sie bei einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten haben, dabei aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben. Dann erhalten Sie für die Zeit der “verkauften” Kündigungsfrist kein ALG I und müssen von der Abfindung “leben”. Sie müssen sich dann auch selbst krankenversichern.

Erhalte ich immer eine Sperrzeit, wenn ich eine Abfindung erhalte?

Das kommt immer darauf an, weswegen es so wichtig ist, sich rechtlich beraten zu lassen. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  1. Sie wollen eine betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung verhindern.

  2. Die Kündigungsfrist wird eingehalten.

  3. Sie sind nicht unkündbar.

  4. Die Höhe der Abfindung beträgt bis zu 1/2 Ihres Bruttomonatsgehaltes für jedes volle Jahr der Beschäftigung.

In diesen Fällen ist die Gefahr der Sperrzeit relativ gering. Beträgt aber die Höhe der Abfindung mehr als 0,5, dann müssen Sie der Agentur für Arbeit gegenüber eine Stellungnahme abgeben, welche Nachteile Sie durch die Kündigung befürchten.

Auch hier, bitte lassen Sie sich beraten, der kleinste Fehler kann zur Sperrzeit führen. Wir sind bei allen Fragen für Sie da.

Die Höhe der Abfindung

Was ist die Regelabfindung?

Es hat sich der Faktor 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Das haben auch früher Gerichte empfohlen und es wird immer noch meistens so gehandhabt. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht, es handelt sich dabei um Empfehlungen der jeweiligen Gerichte.

Gibt es eine höhere Abfindung?

Bei vielen Kündigungsschutzklagen hängt die Höhe der Abfindung nicht von der Regelabfindung ab. Die Abfindung bei Kündigung ist zwar freiwillig, aber der Arbeitgeber hat nicht immer das Interesse daran Sie weiter zu beschäftigen, wenn Sie die Klage gewinnen. Ist dann auch noch die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Kündigung unwirksam ist verhandelt wird oftmals mit den Faktoren 0,85 bis sogar 1,5. Allerdings ist eine solche Hohe Abfindung nicht immer möglich, da es immer auf den individuellen Fall ankommt.

Unsere Anwälte möchten immer die höchstmögliche Abfindung für Sie verhandelt, damit sich auch Ihr Fall lohnt. Dahingehend sind wir spezialisiert, da wir auf eine große Verhandlungsexpertise zurückgreifen können.

Arbeitnehmer, die eine Kündigungsschutzklage einleiten können und für deren Unternehmen ein entsprechend hohes Prozessrisiko besteht, können eine hohe Abfindung erwarten. Es ist auch wichtig, über ausgezeichnete Verhandlungsfähigkeiten zu verfügen, wobei dies auch auf eine arbeitsrechtliche Vertretung zutreffen kann.


Abfindung berechnen

Wird meine Betriebszugehörigkeit aufgerundet?

Ja, wenn Sie mehr als sechs Monate im Betrieb sind, dann wird die Betriebszugehörigkeit aufgerundet. Also z. B. bei sechs Jahren und sieben Monaten, geht die Berechnung davon aus, dass Sie dort sieben Jahre beschäftigt sind.

Die Regelabfindung bei einem Bruttomonatsgehalt von 4000,- € würde dann 14.000 € brutto betragen [(4000*0,5)*7]. Nach oben sind alle Beträge offen.

Erhalten Sie den Faktor 0,85 sind es dann schon 23.800 € brutto [(4000*0,85)*7].

Abfindung und Abgaben

Ist die Abfindung brutto oder netto?

Die Abfindung ist eine Bruttozahlung und muss versteuert werden. Sie zahlen allerdings keine Sozialabgaben. Bitten Sie am besten Ihren Arbeitgeber um eine Probeabrechnung, dann können oftmals sehen, wie hoch die Steuer ist.

Was ist die Fünftelregelung?

Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als Einkommensteuer für die Abfindung.

Insofern kann es sein, dass die Steuerlast geringer ist. Ob bei Ihnen die Fünftelregelung Anwendung findet, können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Abfindungen" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:

Die Kündigung Fragen und Antworten

Das ohne Zweifel wichtigste Thema des Arbeitsrechts ist die Kündigung sowie alles, was ansonsten mit dieser zu tun hat. Da sind zum Beispiel...

Kündigung im Arbeitsrecht

Falls eine Vertragspartei einen Arbeitsvertrag nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder und unmittelbar beenden möchte, kann der...

Das Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld, umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld 1 genannt, bezeichnet eine gesetzliche Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

Corona Hotline ++ Coronavirus ++ Anwalt Arbeitsrecht Berlin ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Berlin ++ Arbeitsrecht ++ Berlin ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Beratung Arbeitsrecht