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Die Kündigung ist nicht unterzeichnet:
Sofern Sie die Kündigung nur per Mail, per Fax oder ohne Originalunterschrift erhalten haben, dann ist die Kündigung nach § 623 BGB unwirksam, da es an der gesetzlichen Schriftform fehlt.
Eine Kündigungsschutzklage ist daher zu empfehlen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei gerne.
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