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Falschberechnung der Kündigungsfrist:

 

Hat Ihr Arbeitgeber nur die Kündigungsfrist falsch berechnet, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit gegen die Kündigung vorzugehen. Auch hier gilt es in Einzelfällen die Klagefrist von drei Wochen zu beachten, da es auf den Wortlaut der Kündigungserklärung ankommt.

Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.


Wurde bei Ihrer Kündigung die Frist nicht eingehalten?

Unsere (Fach-)Anwälte beraten Sie kostenlos im Arbeitsrecht.
Wir sind für Sie da - ANHV Berlin.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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