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09.10.2019: Schwarzarbeit, auch in Berlin?

Liebe Berliner, es ist schockierend, wie viele Beratungen zur Schwarzarbeit wir wahrnehmen. Ob auf den Baustellen oder auch in Pflegeeinrichtungen, auch Berlin ist vor diesem Thema nicht sicher.

Die Berliner Morgenpost berichtete bereits am 22.08.2019 über eine großangelegte Razzia des Zolls und der Bundespolizei vom 21.08.2019. Ziel dieser Razzia war insbesondere das Baugewerbe in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Zitat aus dem Artikel:

„(...)Dabei wurden nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und des federführenden Hauptzollamtes Berlin mehr als 80 Baustellen, Büros, Geschäftsräume, Wohnungen und Sammelunterkünfte durchsucht. Bei den Razzien ging es den Angaben zufolge um den Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden seien. Ferner besteht der dringende Verdacht, dass Ausländer eingeschleust und auf Baustellen ausgebeutet würden. Zudem sollen die Vorschriften zum Mindestlohn nicht eingehalten worden sein. Ermittler sprachen von einem gravierenden Fall von Menschenhandel.(...)

(…) Im Zusammenhang mit den Durchsuchungsmaßnahmen wurde bekannt, dass das „Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit“ mit seinen bescheidenen Mitteln derzeit etwa 100 Bauarbeiter aus Südosteuropa dabei unterstützt, ihre Rechte und Lohnansprüche gegenüber den Baufirmen durchzusetzen. Die 100 Arbeiter stellten mit hoher Wahrscheinlichkeit nur einen Bruchteil der in Berlin tätigen Billiglohnkräfte dar. Vielen der Betroffenen wird der Lohn häufig gänzlich vorenthalten.(...)“

(Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article226839939/Berlin-Razzia-wegen-Verdachts-auf-Menschenhandel-und-Schwarzarbeit.html)

Auch wir waren und sind noch immer mit Beratungen konfrontiert, aus welchen sich ein erheblicher Verstoß gegen das Mindestlohngesetz oder das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ergibt. Am 06.06.2019 hat bereits der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und der AfD dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialeistungsmißbrauch zugestimmt.

Mit diesem Gesetz erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) neue Befugnisse. In der neuen Fassung soll die FKS überprüfen, ob Arbeitnehmer „zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden oder wurden“, ferner ist es verboten die Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum anzubieten. Dann darf die FKS Platzverweise aussprechen. Weitere Infos erhalten Sie in der Gesetzesbegründung.

Auch wir von der ArbeitnehmerHilfe begrüßen dieses Vorgehen, denn trotz Mindestlohn und dauerhafter Bekämpfung von Schwarzarbeit, gibt es noch genügend schwarze Schafe.

Liebe Berliner Arbeitnehmer, lassen Sie sich das bitte nicht gefallen und melden Sie Ihren Arbeitgeber sofort bei den zuständigen Behörden. Denn die finanziellen Nachteile für Sie sind verheerend, wenn dann doch eine Steuernachzahlung droht. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen Ihren Arbeitgeber.

- M. Xenocrat, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht



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