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Infos zur Beratungshilfe

Möchten sie, dass sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht außergerichtlich Ihrem arbeitsrechtlichen Fall annimmt und können Sie möglicherweise die Gebühren der außergerichtlichen Vertretung nicht aufbringen? Dann können Sie über das Institut der Beratungshilfe unsere Hilfe auch in Anspruch nehmen. Doch warum ist es im Arbeitsrecht notwendig Beratungshilfe zu beantragen?

Allgemeines

Haben Sie einen Anspruch gegen jemanden und benötigen Sie einen Rechtsanwalt, so entstehen außergerichtlich, wie auch gerichtliche Rechtsanwaltskosten. Grundsätzlich können diese bei Erfolg vom Gegner verlangt werden.

Im Arbeitsrecht besteht jedoch eine Besonderheit gemäß § 12 ArbGG.

Diese Besonderheit besteht darin, dass Sie Ihre Anwaltskosten auch tragen müssen, wenn Sie im Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose oder ordentliche Kündigung oder außergerichtlich „gewinnen“ und Recht bekommen.

Warum Beratungshilfe?

Ist es nun notwendig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so kann Ihnen über einen Antrag auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung geholfen werden. Dazu müssen Sie zu dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes und Beratungshilfe beantragen. Dabei erläutern Sie den zuständigen Rechtspflegern das rechtliche Problem und die Notwendigkeit einer außergerichtlichen Vertretung.

Das für Sie zuständige Gericht entnehmen Sie bitte dieser Webseite: https://www.berlin.de/gerichte/.

Denn in Deutschland gilt das Prinzip der Chancengleichheit, so dass hinsichtlich Recht und Gesetz jede Person die gleichen Chancen auf Wahrnehmung ihrer Rechte haben soll, unabhängig von der persönlichen Einkommenssituation. 

Welche Nachweise benötigen Sie?

Sie müssen nachweisen, dass Ihnen ein zu geringes Einkommen zur Verfügung steht, um die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Dies belegen Sie mit Ihren Einnahmen und den etwaigen Ausgaben. Beziehen Sie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Krankengeld oder Elterngeld, sind Sie Schüler oder Student, werden Sie grundsätzlich Beratungshilfe erhalten.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre derzeitige Einkommenssituation „niedrig“ genug ist, so können Sie bei der zuständigen Rechtsantragsstelle am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes anrufen und die Situation schildern. Im Normalfall bekommen Sie bereits am Telefon die Auskunft, ob Ihnen Beratungshilfe gewährt werden kann.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Sie müssen an uns nur eine Gebühr in Höhe von 15 € bezahlen. Der Rest wird dann im Anschluss an die außergerichtliche Vertretung der Landeskasse von uns in Rechnung gestellt.

Den Antrag für die Beratungshilfe finden Sie auf dieser Seite: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf.

Da wir als Arbeitnehmerschutzverein die Interessen des Arbeitnehmers bestmöglich vertreten wollen, nehmen wir auch Beratungshilfescheine an. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihnen der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht und ob es nicht besser wäre, wenn sich ein Rechtsanwalt bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihrer Vertretung annimmt, dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf und wir überprüfen nicht nur Ihren Anspruch, sondern machen diesen auch mit Beratungshilfe außergerichtlich für Sie geltend. 

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
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