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Urlaubsanspruch Arbeitnehmer Berlin
Fragen zum Urlaubsanspruch von Berliner Arbeitnehmern
- Wie viel Urlaub steht mir zu?
- Wie hoch ist der Mindesturlaub 2024?
- Wann stehen mir 30 Tage Urlaub zu?
- Hat man ab 40 oder 50 mehr Urlaub?
- Wann steht mir der komplette Jahresurlaub zu?
- Wann bekommt man fünf Tage mehr Urlaub?
- Wie viel Urlaub steht mir nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit zu?
- Wie berechnet man den Jahresurlaub?
- Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber bestimmen?
- Habe ich ein Recht auf drei Wochen Urlaub am Stück?
- Wann erhöht sich der Urlaubsanspruch?
- Hat man bei Teilzeit auch 30 Tage Urlaub?
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 24 Werktage bei einer Sechstagewoche)
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den Mindesturlaub für in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer auf 24 Tage pro Kalenderjahr fest. Dabei handelt es sich um das gesetzliche Mindestmaß, das durch andere Verträge oder Vereinbarungen nicht unterschritten werden darf. Im Bundesurlaubsgesetz werden die Werktage einer 6-Tage-Woche zugrunde gelegt. Das Bundesurlaubsgesetz ist Teil des deutschen Arbeitsrechts.
Mindesturlaub: 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche
Heutzutage hat sich in deutschen Arbeitsverträgen weitestgehend die 5-Tage-Woche für die Berechnung des Pflichturlaubs durchgesetzt. Für den Erholungsurlaub lautet die Berechnung demnach: 24 / 6 x 5 = 20. Der Mindestanspruch in einer 5-Tage-Woche beträgt also 20 Urlaubstage, unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Somit spielt es für den Grundanspruch auf Erholungsurlaub auch keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnisse haben die gleichen Ansprüche
Für die Gewährung des Urlaubs gilt der Gleichheitsgrundsatz. Das heißt, dass alle Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitszeitmodell der Gleichbehandlung unterliegen. Das heißt konkret das Beschäftigte in Teilzeitarbeit denen in Vollzeitarbeit gleichgestellt sind. Diese Proportionalität ist möglich, weil beim Urlaubsanspruch gerechterweise nicht die tägliche Arbeitszeit, sondern allein die Arbeitstage in die Berechnung einfließen. Das hat zur Konsequenz, dass Teilzeitbeschäftigten genauso viele Urlaubstage wie Vollzeitbeschäftigten zustehen.
Anspruch nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit
Bevor man an einem neuen Arbeitsplatz seinen vollen Jahresurlaub beanspruchen kann, muss eine Wartezeit eingehalten werden. Der volle Anspruch besteht erst, wenn seit dem Beginn der Arbeitsaufnahme sechs Monate vergangen sind, also die Beschäftigungsdauer mindestens ein halbes Jahr beträgt. In den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit müssen Arbeitnehmer nicht gänzlich auf Urlaub verzichten, ein Teilurlaub ist in dieser Zeit durchaus möglich, doch darf dessen Dauer die bis zum Urlaubsantritt zustehenden Tage nicht überschreiten.
Proportionaler Urlaubsanspruch bei unterjährigem Arbeitsbeginn
Die Länge des beanspruchbaren Teilurlaubs hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Monaten ab. Die Berechnung ist nicht schwer, denn für jeden vollen Beschäftigungsmonat kann ein Zwölftel des Jahresurlaubs beansprucht werden: Beträgt der Gesamtanspruch pro Kalenderjahr zum Beispiel 24 Tage und hat der Arbeitnehmer bereits vier volle Monate gearbeitet, kann er acht Tage Erholungsurlaub nehmen. Das bedeutet, auch in der Probezeit kann anteiliger Urlaub beansprucht werden.
Urlaubsregelung im Bundesurlaubsgesetz
Das Recht auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dessen Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern. Kernstück dieser gesetzlichen Grundlage ist der darin festgelegte Mindesturlaub. Der Mindestanspruch ist ein ausnahmslos gültiges Arbeitnehmerrecht.
Sonderurlaub wegen persönlicher Ereignisse
Nicht im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist der Sonderurlaub für bestimmte Anlässe, wie zum Beispiel Hochzeit oder Geburt. Dieses leitet sich vielmehr aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab, allerdings ohne genaue Richtlinien betreffs der Gründe und Dauer. Diese Richtlinien finden Arbeitnehmer in ihren Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Der Sonderurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt und von diesem genehmigt werden. Sonderansprüche, also das Recht auf Freistellung von der Arbeit ist möglich für:
- Behördengänge
- Betreuung von Kindern
- Bewerbungsgespräche, wenn bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt ist
- Ehrenamtliche Tätigkeiten oder Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
- Erkrankung eines Kindes unter acht Jahren
- Gebete
- Geburt eines Kindes, wenn Vater bei der Geburt dabei sein möchte
- Gerichtstermine
- Handwerkertermine bei Notfällen
- Heirat
- Operationen oder unbeeinflussbare Arzttermine
- Todesfälle oder Trauerfeiern von nahen Angehörigen
- Umzug
Übertragung und Verfall von Resturlaub
Bis zum Ende der Frist zum 31. März des Folgejahres kann der Resturlaub genommen werden. Der Übertrag des Resturlaubs erfolgt automatisch. Der Verfall des Resturlaubs nach Ablauf dieser Frist in der Regel ebenfalls. Es gibt aber auch Sonderregelungen. Bei Krankheit oder Elternzeit verfällt der Urlaub nicht, sondern er kann nach der Elternzeit beansprucht werden, entweder im dann laufenden oder im folgenden Jahr. Er verfällt also frühestens im dritten Jahr nach der Elternzeit.
Tarif- oder Arbeitsverträge regeln zusätzlichen Urlaub
In vielen Tarif- und Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarung ist Zusatzurlaub vereinbart, das heißt, der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Mehrurlaub steht allen Mitarbeitern des Betriebes in gleicher Weise zu, denn es gilt auch hier der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wenn Sie etwas zum Thema Urlaubsanspruch wissen möchten oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
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