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Urlaub im Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin
Fragen zum Thema Urlaub
Den Anwälten der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin werden häufig Fragen zum Thema Urlaub gestellt: Wie wird der Urlaub eines Arbeitnehmers geregelt? Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss? Habe ich ein Recht auf 3 Wochen Urlaub am Stück? Ist Urlaubsanspruch Arbeitsrecht? Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber bestimmen? Wann darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen? Kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegen? Wann darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern wegen Personalmangel?
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch beträgt für alle Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage, denn laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist das der Mindesturlaub. Diese gesetzliche Regelung zum Erholungsurlaub gilt für Vollzeitarbeit und auch Teilzeitarbeit. Viele Branchen und Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern mehr Erholungsurlaub als im Bundesurlaubsgesetz vorgeschrieben ist.
Berechnung des Urlaubsanspruchs
Laut des Bundesurlaubsgesetzes gehen die Arbeitstage, also die sogenannten Werktage, von Montag bis Samstag. Diese Sechs-Tage-Woche ist die Berechnungsgrundlage für die 24 Tage gesetzlichen Mindesturlaubs. Als das Bundesurlaubsgesetz verfasst wurde, war die Sechs-Tage-Woche noch sehr verbreitet. Inzwischen arbeiten die meisten Arbeitnehmer nur noch fünf Tage die Woche. An der Länge des Urlaubs ändert das aber nichts, obwohl es nur noch 20 Tage Mindesturlaub sind, bleibt es bei vier Wochen. Feiertage sind bei der Berechnung nicht inbegriffen.
Teilzeit statt Vollzeit: Berechnung des Anspruchs auf Urlaub bei Teilzeit
Zum Glück wird der Urlaub immer nach Arbeitstagen pro Woche und nicht etwa nach der Arbeitszeit pro Tag berechnet. Darum ist es für die Berechnung des Urlaubsanspruchs völlig unerheblich, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet oder welches Arbeitszeitmodell er auch immer nutzt. Die Stundenreduktion spielt bei der Urlaubsberechnung keine Rolle. Am Ende muss der Arbeitnehmer, vom gesetzlichen Mindesturlaub ausgehend, immer vier Wochen frei haben.
Anspruchszeitraum
Der Anspruchszeitraum für den Erholungsurlaub ist das Kalenderjahr. Ein Kalenderjahr
beginnt am 1. Januar und geht bis zum 31. Dezember. Der Gewährleistungszeitraum, innerhalb dessen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Jahresanspruch an Erholungsurlaub gewähren muss, beträgt 15 Monate, denn in Ausnahmefällen kann der Jahresurlaub auch in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden. Es besteht seitens des Arbeitgebers eine zeitlich begrenzte Gewährleistungspflicht.
Krankheit im Urlaub
Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, erfolgt eine Anrechnung der Krankheitstage auf Urlaub. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich, also eine Krankmeldung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes. Das heißt, das alle Krankheitstage während des Urlaubs nicht als Urlaubstage gelten. Für diese kann der Arbeitnehmer neuen Urlaub beantragen.
Urlaubsentgelt
Als Urlaubsentgelt bezeichnet man die Weiterzahlung des normalen Arbeitsentgelts während des Urlaubs. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung des vorherigen Durchschnittslohns. Das Urlaubsentgelt darf nicht mit dem Urlaubsgeld verwechselt werden, das manche Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren.
Fragen zum Sonderurlaub
Fragen zum Thema Sonderurlaub werden bei der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V. ebenfalls oft gestellt: Aus welchen Gründen kann ich Sonderurlaub beantragen? Wie viele Tage Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie? Wie viele Tage bekommt man frei, wenn die Schwiegermutter stirbt? Was fällt unter persönliche Gründe? Wie lange darf man nach dem Tod eines Elternteils von der Arbeit freigestellt werden? Wie lange darf man zuhause bleiben, wenn jemand stirbt? Wie lange ist man krank beim Tod der Mutter?
Antworten zum Sonderurlaub
Bei bestimmten Anlässen, allen voran persönliche Gründe, also Familienangelegenheiten wie Hochzeit, Geburt oder einem Todesfall in der Familie, aber auch bei Umzug, Gerichtstermin, Musterung, Gesellenprüfung, Behördenterminen und unverschuldeten Unglücksfällen, kann der betroffene Arbeitnehmer wegen der besonderen Umstände bezahlten Sonderurlaub beantragen. Darüber hinaus kommt Sonderurlaub auch für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder ehrenamtlicher Verpflichtungen sowie bei notwendigen Arztbesuchen ohne Vorliegen einer Krankheit in Frage.
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung wird anteilig je nach Dauer der Beschäftigung im Jahr berechnet. Der Urlaubs- oder Teilurlaubsanspruch ist abhängig von der Beschäftigungsdauer und dem Kündigungszeitpunkt. Kann der Erholungsurlaub nicht mehr angetreten werden, erfolgt eine Abgeltung durch den Arbeitgeber, deren Höhe mittels einer Pro-rata-Berechnung festgestellt werden kann.
Verfall des Urlaubsanspruchs
Wann verfällt oder verjährt ein Urlaubsanspruch? Es kommt zu einem Verfall des Urlaubsanspruchs, wenn er nicht rechtzeitig genommen wurde, also im Anspruchsjahr oder in den ersten drei Monaten des Folgejahres. Allerdings ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mitzuwirken. Er muss den Arbeitnehmer nachweislich vor dem Verstreichen der Frist zur Urlaubsnahme auffordern, um eine Nichtnahme zu verhindern.
Tarif- und arbeitsvertragliche Regelungen
In einigen Branchen regeln Kollektivverträge den Urlaubsanspruch. Diese tarifvertraglichen Regelungen können vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Urlaubsansprüche festlegen. Auch in Arbeitsverträgen können andere als vom Gesetz vorgeschriebene Urlaubsansprüche festgelegt werden. Diese Abweichungen sind jedoch nur dann erlaubt, wenn sie zu einer Besserstellung der betroffenen Arbeitnehmer führen.
Resturlaub
Ein Abgeltungsanspruch auf Auszahlung des Resturlaubs besteht nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nach einer Kündigung. Dasselbe gilt für eine Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr. Eine Urlaubsauszahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage durch den Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Der Urlaub muss genommen werden. Anders sieht es mit den vom Arbeitgeber zusätzlich gewährten Urlaubstagen aus. Die können sie sich vom Arbeitgeber abkaufen lassen oder sogar an andere Mitarbeiter spenden, sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Wenn Sie ein Problem mit der Berechnung Ihres Urlaubs oder mit der Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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