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Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing kann für Betroffene zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Depressionen führen. Gerne erläutern wir Ihnen hier, wie Ihre Rechte als Arbeitnehmer sind.
Mobbing - Definition
Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 29.06.2017 – 2 AZR 302/16) bejaht Mobbing nur dann, wenn die Mobbinghandlungen (Persönlichkeitsrechtsverletzungen) in Form von Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen regelmäßig, systematisch und über einen längeren Zeitraum stattfinden. Gehen diese Taten vom Chef aus spricht man vom “Bossing”.
Demnach verlangt die Rechtsprechung mehrere Handlungen und keine einzige, auch wenn diese belastend genug sein kann. Auch muss vom Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass diese Anfeindungen systematisch stattfinden, also Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat Sie “fertig zu machen”. Im Rahmen der rechtlichen Beratung bei der ArbeitnehmerHilfe e. V. bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, einen eigens zu diesem Zweck erstellten, Mobbingfragebogen auszufüllen, um die Reichweite des rechtswidrigen Verhaltens am Arbeitsplatz auszuloten. Denn bei der Frage, ob es sich um „Mobbing“ am Arbeitsplatz handelt, sind viele Faktoren zu beachten. Dabei kommt es auf eine Gesamtschau aller gegen Sie gerichteten Handlungen an, um die eindeutige schikanöse Tendenz bejahen zu können.
Rechtsfolge von Mobbing
Bejaht man die Handlungen des Arbeitgebers als “Mobbing”, stellt sich dann die Frage, was Sie dagegen unternehmen können. Ein Anspruch wäre auf Unterlassung der Handlungen, ein anderer auf die Zahlung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeld.
Ein weiteres Mittel ist die therapeutische Konfliktlösung durch eine Mediation oder eine Schlichtung. Bei diesem Prozess probieren die Involvierten, eine gemeinsame Lösung zu finden, ohne dass die Sache in einem Gerichtsverfahren endet. Werden Sie aufgrund dieser schikanösen Handlungen wegen Ihrer Rasse, Ihres Geschlechts, Ihrer Herkunft oder aufgrund Ihrer Behinderung diskriminiert, dann steht Ihnen ein möglicher Schadensersatzanspruch und/oder Schmerzensgeldanspruch aufgrund der Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 15 AGG) zu.
Auch Ansprüche aus dem BGB (§§ 823 ff. BGB) können geltend gemacht werden, dabei ist es wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber nicht bei Handlungen von Kollegen haften, die Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt sind.
Was können Sie noch tun?
Schützen Sie sich auf jeden Fall gegen die Handlungen und lassen Sie sich von uns beraten, denn unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können ab Besten einschätzen, welchen Weg Sie einschlagen können.
Schreiben Sie ein Mobbingtagebuch so genau wie möglich, mit Tag, Datum und genauem Inhalt der Äußerung, Namen etc. Schreiben Sie das so ausführlich wie Sie können. Damit gelingt vielen auch der Nachweis oder ein Vortrag, der nachvollziehbar ist.
Setzen Sie den Handlungen klar eine Grenze und beschweren Sie sich beim Betriebsrat oder vorhandenen MItarbeitervertertungen. Mobbing im Arbeitsrecht ist ein weit verbreitetes Phänomen und Sie dürfen sich ruhig wehren.
Muss ich gegen den Arbeitgeber klagen?
Wenn Sie am Arbeitsplatz zum Opfer von Mobbing oder einzelnen Mobbinghandlungen geworden sind, empfehlen wir Ihnen dringend, etwas dagegen zu unternehmen. Eine Klage beim Berliner Arbeitsgericht gegen Mobbing trägt dazu bei, Ihre Arbeitnehmerrechte zu schützen und Ihnen eine verhältnismäßige Entschädigung zu sichern. Zuerst sollten Sie jedoch versuchen, das Mobbing intern zu beenden, zum Beispiel indem Sie eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Sofern das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin wenden, der Ihnen bei der Einreichung der Klage gegen den Arbeitgeber behilflich sein wird. Für die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin ist eine Frist von in der Regel drei Monaten vorgesehen. Aus diesem Grund ist zeitnahes Handeln geboten, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Wenn Sie in Berlin arbeiten, raten wir, sich einen Anwalt aus der Region zu suchen, welcher sich aufs Arbeitsrecht spezialisiert hat, um sicherzustellen, dass Sie die größtmögliche Unterstützung kriegen
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.
Unter der Nummer 030-610828040 bekommen Sie Auskunft zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und auch zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Berlin sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreich
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