• Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Die Kündigungsgründe sind Ihnen nicht bekannt:

 

Wir empfehlen Ihnen den Sachverhalt mit einem Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Sofern Sie allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1, 23 KSchG haben, muss die Kündigung von drei Gründen getragen werden:

  • betriebsbedingte Gründe
  • verhaltensbedingte Gründe
  • personenbedingte Gründe


Ein Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht bespricht mit Ihnen den Sachverhalt und findet dabei heraus, um was für einen Kündigungsgrund es sich handelt könnte. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.


Kündigung vom Arbeitger ohne Grund erhalten?

Die Anwälte des ANHV Berlin beraten Mitglieder kostenlos bei Erhalt einer Kündigung.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin - Ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsrecht.
030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

!ACHTUNG NEUE ADRESSE!
Pohlstraße 67
10785 Berlin