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Es wurde keine Abmahnung ausgesprochen:
Ob in Ihrem Fall eine Abmahnung notwendig war, besprechen Sie am besten mit unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist der Ausspruch einer Abmahnung als milderes Mittel, vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung angezeigt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
War die Abmahnung notwendig und hat Ihr Arbeitgeber Sie vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung nicht abgemahnt, steigen Ihre Chancen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Zahlung einer guten Abfindung. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.
Wurde Ihnen verhaltensbedingt gekündigt ohne vorherige Abmahnung?
Unsere Anwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und beraten Mitglieder kostenlos zu allen arbeitsrechtlichen Themen.
ANHV Berlin - wir sind für Sie da.
030-610828040