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Verhaltensbedingte Kündigung:

 

Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers gegeben ist und der Arbeitnehmer sich dadurch vertragswidrig verhalten hat. Es gibt viele Verhaltensweisen, die eine verhaltensbedingte Kündigung begründen können. Ein schwerwiegendes vertragswidriges Verhalten kann z.B. Diebstahl oder Unterschlagung sein. Da es sich dabei aber immer um Einzelfälle handelt, ist es wichtig die Details der Kündigung mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

Auch eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung kann unwirksam sein, wenn es an einer vorhergehenden Abmahnung gefehlt hat. 


Sind sie vorher abgemahnt worden?


Wurde Ihnen verhaltensbedingt gekündigt?

Dann rufen Sie uns direkt an uns lassen sich von unseren (Fach-)Anwälten für Arbeitsrecht kostenlos in Berlin beraten.
Wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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