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Im Falle keiner betrieblichen Umstrukturierung:

 

Dann handelt es sich vermutlich um außerbetriebliche Gründe, die detailliert dargelegt werden müssen und nicht im Detail hier aufgeführt werden können. Außerbetriebliche Gründe können zum Beispiel Auftragsmängel oder Umsatzrückgänge sein. Diese Gründe müssen aber auch dazu geführt haben, dass der Beschäftigungsbedarf vollständig entfallen ist.

Sind Sie sich nicht sicher, ob außerbetriebliche Gründe vorliegen, dann vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage.


Bestehen Fragen zur betriebsbedingten Kündigung?

Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren direkt einen Termin zur kostenlosen Beratung im Arbeitsrecht bei unseren (Fach-)Anwälten.
030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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