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Im Falle einer betrieblichen Umstrukturierung:

 

Der Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass diese Umstrukturierungen dazu geführt haben, dass ihr Arbeitsplatz restlos weggefallen ist. Eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit, auch in einer anderen Abteilung, darf nicht möglich sein. Der Arbeitgeber muss Vergleichsgruppen unter den Arbeitnehmern bilden, um den „sozial schutzwürdigsten“ Arbeitnehmer zu finden.

Bei der Bildung dieser Vergleichsgruppen gilt es z. B. das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltspflichten, bestehende Schwerbehinderungen etc. zu beachten.

Unsere Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht besprechen mit Ihnen diese Besonderheiten und überprüfen, ob der Arbeitgeber Ihre Sozialdaten ausreichend gewürdigt hat. Ist dies nicht der Fall, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.


Finden bei Ihnen betriebliche Umstrukturierungen statt?

Dann lassen Sie Ihre Kündigung von unseren Anwälten für Arbeitsrecht prüfen und sich im Anschluss kostenlos beraten.
030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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