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Betriebsbedingte Kündigung:

 

Gibt der Arbeitgeber betriebsbedingte Gründe in der Kündigung an, sollten Sie dennoch ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht führen. Wichtig ist es zwischen außerbetrieblichen Gründen und innerbetrieblichen Gründen zu unterscheiden. Der Arbeitgeber muss ferner auch die richtige Sozialauswahl getroffen und begründet haben. Bei Neueinstellungen auf Ihre angeblich weggefallene Position, steigen die Chancen auf eine Abfindung.

Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es sehr viele Fallstricke, die der Arbeitgeber beachten muss. Eine fehlerhafte Entscheidung in der sozialen Auswahl, steigert die Chancen für eine unwirksame Kündigung. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrechte kennen diese Fallstricke und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Gibt es in Ihrem Betrieb Umstrukturierungen?


Wurde Ihnen betriebsbedingt gekündigt?

Dann rufen Sie uns und lassen sich von unseren Anwälten für Arbeitsrecht kostenlos in Berlin beraten.
030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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