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Außerordentliche Kündigung (fristlos):
Der Arbeitgeber hat Sie sofort gekündigt und das Arbeitsverhältnis endet unmittelbar mit Zugang der Kündigung. Für diese Art der Kündigung, muss der Arbeitgeber zwingend nach § 626 BGB einen wichtigen Grund haben.
Die fristlose Kündigung ist mit zahlreichen Nachteilen für Sie verbunden, da Sie Gefahr laufen kein Arbeitslosengeld I zu erhalten, sofern Sie sich tatsächlich vertragswidrig verhalten haben. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit einem Anwalt in Verbindung, da es in den vorliegenden Fällen viele Einzelheiten zu beachten gilt. Wurde die fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Abmahnung.
Sind sie vorher abgemahnt worden?
Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten?
Lassen Sie sich von unseren Anwälten für Arbeitsrecht zu Ihrer Kündigung kostenlos beraten.
030-610828040