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Es besteht besonderer Kündigungsschutz:

 

Dann ist die ausgesprochene Kündigung nichtig, wenn die Zustimmung der zuständigen Behörde zur Kündigung nicht vorliegt. Hat Ihr Arbeitgeber von den Umständen, die zu Ihrem besonderen Kündigungsschutz führen, Kenntnis, ist es in vielen Fällen notwendig gegen die Kündigung vorzugehen.

Wenn sich der Arbeitgeber weigert die Kündigung für gegenstandslos zu erklären, ist der Gang zum Arbeitsgericht angezeigt. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht können Sie entweder eine Weiterbeschäftigung durchsetzen oder das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei.


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Unsere Anwälte beraten Sie kostenlos im Arbeitsrecht bei Erhalt einer Kündigung.
ANHV Berlin - wir sind für Sie da.

030-610828040

Termin Arbeitsrechtsberatung:
030-610828040

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Kantstr. 150
10623 Berlin

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