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Kündigungsfrist Arbeitnehmer Berlin
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Berliner Arbeitnehmer
Berliner Arbeitnehmer fragen
Was habe ich für eine Kündigungsfrist, wenn ich selber kündige? Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn man als Arbeitnehmer kündigt? Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer? Wie lange hat man als Angestellter Kündigungsfrist? Welche Kündigungsfristen gelten für langjährige Arbeitnehmer? Hat man immer 3 Monate Kündigungsfrist? Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin geben hier erste Antworten.
Vertragsabhängige Dauer der Kündigungsfrist
Wenn Arbeitnehmer kündigen möchten, sollten sie zuerst in ihren Arbeitsvertrag (vertragliche Kündigungsfrist) oder gegebenenfalls in den für sie geltenden Tarifvertrag (tarifliche Kündigungsfrist) schauen. In den einzelvertraglichen Regelungen befinden sich möglicherweise Sonderklauseln, die auf abweichende Fristen hinweisen können. Abweichend bedeutet, dass sie länger sind als die gesetzliche Kündigungsfrist. Die vertraglichen und tariflichen Kündigungsfristen gelten vor der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Gesetzliche Mindestkündigungsfrist: Vier Wochen
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, wenn es keine in einem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgeschriebene Kündigungsfrist gibt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen (28 Tage) festgelegt. Diese Vierwochenfrist gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Betriebsgröße oder anderen Faktoren. Jedoch gibt es zwei Ausnahmen:
- außerordentlichen Kündigung erfolgen fristlos
- innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zu einem beliebigen Tag
Kündigungstermin entweder zum Monatsende oder zum 15. des Monats
Um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, ist nicht nur die Dauer, sondern auch das Datum der Kündigung erheblich. Es gibt nämlich nur zwei gültige Kündigungstermine. Das ist der 15. und der letzte Tag des Monats, also der 31., der 30. oder der 28. und in Schaltjahren der 29. Die Mindestkündigungsfrist beginnt also immer erst 28 Tage vor dem möglichen Kündigungstermin zu laufen. Dies gilt im Grundsatz jedoch nur für die gesetzliche Regelung. Vertragliche Regelungen können durchaus abweichend gestaltet sein. Wenn Sie bei der Berechnung des richtigen Kündigungstermins unsicher sind, wenden Sie sich gern an die Berliner ArbeitnehmerHilfe e.V.
Kündigung durch Arbeitnehmer erfordert die Schriftform
Kündigungswillige Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber schriftlich, am besten per Post mit Zustellungsnachweis, davon in Kenntnis setzen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen auf elektronischem Weg, wie SMS oder E-Mail sind unzulässig und somit unwirksam. Kündigungsschreiben müssen eigenhändig unterschrieben sein und es muss daraus hervorgehen, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Kündigungstermin genannt werden.
Ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung
Die Fristwahrung ist bei ordentlichen Kündigungen obligatorisch. Unter Umständen, also wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist also nur dann möglich, wenn eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung vorliegt. Als unzumutbare Gründe gelten:
- Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen
- jede Form sexueller Belästigung
- Aggressionen gegen die eigene Person
- Diskriminierung, also alle Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gesundheitsgefährdung durch Arbeitsaufträge
- Aufforderung zu strafbaren Handlungen
- fehlende Gehaltszahlung trotz Abmahnung
- falsche Verdächtigungen und Beleidigungen
- grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
Alternative zum Vermeiden einer Kündigungsfrist
Mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, also einem Auflösungsvertrag, lässt sich eine Kündigungsfrist vermeiden. Allerdings erfordert ein Auflösungsvertrag immer ein beiderseitiges Einverständnis. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers kommt natürlich eine Abfindung nicht in Frage. Der Vorteil für den Arbeitnehmer beschränkt sich also auf die Umgehung der Kündigungsfrist.
Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen wollen und dazu oder zu einem arbeitsrechtlichen Thema Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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