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Kündigung Anwalt: Wir setzen Ansprüche durch

Schnelle arbeitsrechtliche Beratung für Berliner Arbeitnehmer

Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Kündigungssituation

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Berliner ArbeitnehmerHilfe e.V. wissen, wie sich Arbeitnehmer nach dem Erhalt einer Kündigung fühlen. Doch gerade in dieser schwierigen Phase kommt es auf zügiges Handeln an, damit etwaige Ansprüche geltend gemacht werden können. So sorgt die Dreiwochenfrist für ein eng gesetztes zeitliches Limit. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht werden.

Prüfung der Kündigungsgründe

Weil es schnell gehen muss, beginnen wir in unserem Berliner Büro als erstes mit einer gründlichen Analyse der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung. Arbeitgeber müssen ihre Kündigungen ab einer bestimmten Betriebsgröße sehr gut begründen, um ihnen Wirksamkeit zu verleihen. Oft gelingt das nicht und da setzen unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht an. Denn ist die Wirksamkeit zu gering, stehen die Chancen des Gekündigten auf dem Arbeitsgericht gut.

Umfassende Dokumentation

Selbstverständlich erfolgt von Anfang an eine sorgfältige Aufbereitung und Überprüfung aller relevanten Unterlagen. Denn nur auf diese Weise behalten Sie und wir den Überblick in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, denn dabei kommt es auf jedes Detail an. Durch die Dokumentation Ihres Falls bei der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V. können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche informieren

Aufklärung über Arbeitnehmerrechte

Unsere erfahrenen Anwälte in Berlin geben Ihnen umfassende Informationen über Ihre Ansprüche bei einer Kündigung. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, bei wichtigen Entscheidungen Ihre persönlichen Wünsche und Interessen berücksichtigen zu lassen. Unsere Anwälte informieren Sie über alle arbeitsrechtlichen Ansprüche und wie diese durchgesetzt werden können oder wie hoch die Erfolgsaussichten bei deren Durchsetzung sind.



Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Arbeitnehmern fällt es naturgemäß sehr schwer mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, denn das Arbeitsverhältnis und das Machtgefälle lassen keine Diskussion auf Augenhöhe zu. Doch genau dafür sind unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht da. Wir verhandeln außergerichtlich und am Arbeitsgericht Berlin mit Ihrem Arbeitgeber. Dabei geht es vorrangig um die Durchsetzung von Abfindungen, Zeugnisansprüchen und Wiedereinstellungen.

Vertretung vor Gericht

Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin übernehmen die kompetente Verteidigung Ihrer Interessen im Kündigungsschutzprozess.

Fachliche Expertise

Unsere Fachanwälte unterscheiden klar zwischen Einzel- und Massenentlassungen und entwickeln Strategien, die eine spezialisierte Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen bieten. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Berliner ArbeitnehmerHilfe zeichnen langjährige Erfahrungen im Arbeitsrecht aus. Wir kennen viele Berliner Unternehmen und deren Verhalten in Kündigungsschutzprozessen.

Maßgeschneiderte Lösungen

Jede Kündigung eines Arbeitnehmers hat besondere Merkmale, die unsere Experten für Kündigungsschutzprozesse berücksichtigen. Diese Besonderheiten sind die Grundlage für individuelle Strategien, die Ihrer spezifischen Situation gerecht werden. Bei der ArbeitnehmerHilfe werden Sie von unseren Fachanwälten beraten und auf Wunsch vertreten wir Sie auch vor dem Berliner Arbeitsgericht und falls es notwendig wird auch außergerichtlich.

Kostenlose Ersteinschätzung für alle Berliner Arbeitnehmer

Alle Leistungen der Berliner ArbeitnehmerHilfe e.V. sind für die Mitglieder unseres starken Vereins selbstverständlich kostenlos. Auch alle anderen Arbeitnehmer erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Anschließend können Sie Mitglied unseres Vereins werden, um sofort, also ohne eine Wartezeit, eine allumfassende Unterstützung zu erhalten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 49 € pro Kalenderjahr.

Transparente Kostenstruktur

Die arbeitsrechtliche Vertretung, auch die in Kündigungsschutzprozessen, dürfen wir nicht kostenlos anbieten. Vielmehr bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die mögliche Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Unsere Anwälte bieten allen Arbeitnehmern eine klare und faire Honorargestaltung ohne versteckte Gebühren. Letztlich entscheidet der Streitwert, also die Höhe Ihrer drei letzten Bruttogehälter, maßgeblich die zu erwartenden Kosten.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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