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Kündigung: Fragen und Antworten

Die Kündigung im Arbeitsrecht ist wohl das wichtigste Thema des Rechtsgebiets.

Viele Arbeitnehmer:innen sind von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zunächst überfordert. Dies ist auch mehr als verständlich, da eine Kündigung häufig mit negativen Folgen einhergehen kann. Im Folgenden möchten wir auf einige der meistgestellten Fragen in Bezug auf Kündigungen eingehen.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Bei Kündigungen wird zunächst zwischen außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen unterschieden. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – sie ist als fristlos. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter hat und der:die gekündigte Arbeitnehmer:in mehr als sechs Monate ununterbrochen im Betrieb beschäftigt ist, kann er für die Kündigung eine Begründung verlangen.

Welche Gründe kann es für eine außerordentliche Kündigung geben?

Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes. Ein solcher kann zum Beispiel in einem schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten bestehen (Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, Beleidigung, Diebstahl etc.). Da eine außerordentliche Kündigung als schwerstes und folgenreichste Mittel angesehen wird, bedarf es vor dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung in vielen Fällen einer Abmahnung. Allerdings müssen die Einzelfälle immer genau betrachten werden.

Welche Gründe kann es für eine ordentliche Kündigung geben?

Ordentliche Kündigungen unterteilen sich in die betriebsbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die personenbedingte Kündigung.

Bei der betriebsbedingten Kündigung liegt der Grund für diese innerhalb des Betriebes. Eine Kündigung kann dann beispielsweise erfolgen, weil der Betrieb umstrukturiert oder aufgrund einer drohenden Insolvenz Personal einsparen muss.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegt der Grund in dem Verhalten des:der Arbeitnehemer:in. Wir durch diese:n gegen eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen, so kann dieser Verstoß zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des:der Arbeitnehmer:in. Hierfür kommen beispielsweise eine lange Krankheit, der Verlust der Arbeitserlaubnis oder eine Suchterkrankung in Betracht.



Kann man ordentlich ohne Grund gekündigt werden?

Wenn ein:e Arbeitnehmer:in keinen Kündigungsschutz im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes genießt, dann kann ihm:ihr ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Kein Kündigungsschutz in diesem Sinne liegt vor, wenn er: sie in einem Kleinbetrieb (unter zehn Beschäftigte) arbeitet oder noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt ist.

Woran muss sich der:die Arbeitgeber:in bei einer Kündigung halten?

Eine Kündigung, egal ob ordentlich oder außerordentlich bedarf der Schriftform, was bedeutet, dass sie eigenhändig unterzeichnet sein muss. Eine Kündigung via E-Mail oder eine Kopie ist nicht wirksam. Eine Kündigung muss dem:der Arbeitnehmer:in auch ordnungsgemäß zugestellt werden. Dies kann per Post oder persönliche Übergabe geschehen. Der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist besonders wichtig, da ab diesem Moment die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt.

Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

Wie lang die Kündigungsfrist ist, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Teilweise wird in einem Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen. Diese befinden sich in § 622 BGB. Eine arbeitsvertraglich andere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbarte Frist ist möglich, wenn sie die gesetzliche nicht unterschreitet. Für Arbeitgeb:innen verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des:der Arbeitnehmer:in Es ist auch möglich, dass sich die Kündigungsfristen zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in unterscheiden.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Mitarbeiter kann nur dann ohne Grund gekündigt werden, wenn er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist immer in der Probezeit und in Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern der Fall, allerdings darf auch da keineswegs willkürlich gekündigt werden. So betrachtet, ist eine Kündigung völlig ohne einen Grund nicht möglich, wobei der sich daraus ableitende Kündigungsschutz eher theoretischer Natur ist.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Berlin e.V.

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