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Betriebsbedingte Kündigung in Berlin: Ihre Rechte und Optionen

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Berliner Arbeitnehmer bei Kündigung

Wir geben Arbeitnehmern aus Berlin Tipps für den Ernstfall, denn dann lautet die Devise: Handeln statt Abwarten! Zuerst sollte sich der Blick auf die Sozialverträglichkeit der betriebsbedingten Kündigung richten. Wer wird hier besonders geschützt? Die Sozialauswahl ist eine häufige Fehlerquelle, darum lohnt sich ein genauer Blick auf sie. Wurden da Fehler gemacht, kommt das Kündigungsschutzgesetz ins Spiel. Mit diesem Gesetz werden Ihre Rechte geschützt, die Sie mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin auch durchsetzen können. Gerne unterstützen Sie die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin dabei. Entweder kämpfen wir für Ihre Weiterbeschäftigung oder für eine angemessene Abfindung. Allerdings müssen Sie schnell den ersten Schritt gehen, indem Sie die mit der Kündigung einhergehende dreiwöchige Klagefrist beachten.

Gründe für betriebsbedingte Kündigungen

Die Gründe für betriebsbedingte Kündigungen werden häufig mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens begründet. Oft sollen die Kosten gesenkt werden, um eine Insolvenz zu vermeiden. Damit geht meist ein umfassender Arbeitsplatzabbau einher. Arbeitsplätze fallen weg, ohne das neue geschaffen werden. Manchmal sind betriebsbedingte Entscheidungen der Grund für die Umstrukturierung oder Schließung von Betriebsteilen oder Standortverlagerungen. Dabei hoffen Unternehmen auch auf die Effekte der Rationalisierung, sprich Effizienzsteigerung durch Automatisierung oder Outsourcing. Die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen, einschließlich der Kündigungsgründe, muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darlegen.

Knackpunkt Sozialauswahl

Die häufigsten Fehler bei einer betriebsbedingten Kündigung lassen sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl zurückführen. Darum sollte immer geprüft werden, ob Prüfung, ob andere Arbeitnehmer mit ähnlicher Tätigkeit oder in einer vergleichbaren Position vorrangig gekündigt werden müssen. Die eigentlichen Kriterien erscheinen zunächst einfacher als sie es letztlich sind:

  • Betriebszugehörigkeit: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist der Kündigungsschutz.
  • Lebensalter: Ältere Arbeitnehmer haben beim Kündigungsschutz oft Vorrang.
  • Unterhaltspflichten: Der Familienstand und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sind entscheidend.
  • Schwerbehinderung: Es gelten besondere Schutzregelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer.

Gilt der Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten oder willkürlichen Kündigungen. Es gilt allerdings nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Dieses Gesetz untersagt sozialwidrige Kündigungen. Sie darf weder willkürlich noch ungerechtfertigt sein. Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat informiert und gegebenenfalls auch angehört werden. Schwangere, Mitarbeiter in der Elternzeit und Mitglieder des Betriebsrats sind durch Sonderkündigungsschutz besonders geschützt.

Der Arbeitgeber muss vielmehr nachweisen, dass die Kündigung erforderlich und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.



Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

In größeren Unternehmen können Abfindungen tariflich geregelt sein. Für die bei einer betriebsbedingten Kündigung übliche Abfindungshöhe gibt es eine Faustformel, die 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vorsieht. Das ist in der Praxis jedoch nur ein Richtwert, denn letztlich hängt die mögliche Höhe einer Abfindung von mehreren von Fall zu Fall unterschiedlichen Faktoren ab. Um eine maximale Abfindung zu bekommen, ist eine geschickte Verhandlungsstrategie notwendig. Gute Argumente erhöhen die Chance auf eine höhere Abfindung. Die besten Ergebnisse erzielen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht, denn sie verfügen neben dem umfassenden Wissen auch über langjährige Verhandlungserfahrungen.

Klagefrist beträgt drei Wochen

Die sogenannte Drei-Wochen-Frist gilt für die Kündigungsschutzklage. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen am Arbeitsgericht Berlin erhoben werden. Dieses ist zuständig für die Prüfung der Kündigung auf ihre Wirksamkeit respektive Rechtmäßigkeit. Die Frage der Prozesskosten ist bei einer unrechtmäßigen Kündigung einfach zu beantworten: Die Gerichtskosten trägt dann der Arbeitgeber. Die Kosten für den Anwalt muss jede Partei selbst tragen. Allerdings ist es unbedingt zu empfehlen, eine Rechtsberatung zu nehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin wird Sie in dieser Hinsicht gerne kostenlos beraten und Sie selbstverständlich auch bei einer Kündigungsschutzklage unterstützen. Die Erfolgsaussichten für eine solche Klage sind gut, denn viele Kündigungen sind anfechtbar und führen zu einer Abfindungen oder Weiterbeschäftigung.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was steht mir bei einer betriebsbedingten Kündigung zu? - Wenn Ihr Arbeitgeber in der Kündigung eine Abfindung für den Fall anbietet, dass Sie innerhalb der nächsten drei Wochen auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Tun Sie das, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.

Wer wird bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst entlassen? - Zuerst müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung diejenigen Arbeitnehmer entlassen werden, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Um die zu ermitteln, muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden.

Wie viel Abfindung steht mir bei einer betriebsbedingten Kündigung zu? - Deren Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Monatseinkommen, geteilt durch zwei, mal der Anzahl der Jahre, die Sie im Unternehmen gearbeitet haben.

Wann muss ein Betrieb keine Abfindung zahlen? - Wenn eine Kündigung wirksam ist, braucht der Arbeitgeber keine Abfindung zu zahlen. Es sei denn, es wurde in einer Vereinbarung, Sozialplan oder Vertrag etwas anderes festgelegt.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung auf jeden Fall unwirksam? - Wenn es zum Zeitpunkt der betriebsbedingten Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Möglichkeit gab, den Arbeitnehmer im Unternehmen weiterzubeschäftigen, ist diese unwirksam.

Wann muss man sich arbeitslos bei betriebsbedingter Kündigung melden? - Sobald Sie die Kenntnis einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit haben, müssen Sie sich bei der Berliner Agentur für Arbeit melden.

Wie kann man eine betriebsbedingte Kündigung verhindern? - Indem der Nachweis gelingt, dass die Entscheidung des Unternehmen unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war, kann die betriebsbedingte Kündigung vermieden werden.

Wann muss ich eine Abfindung zurückzahlen? - Nur wenn es einen Vertrag oder eine Vereinbarung gibt, die die Abfindungszahlung an zulässige Bedingungen knüpft und Sie sich nicht daran halten, kann der alte Arbeitgeber die Abfindungszahlung zurückfordern.

Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten? - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin prüfen immer, ob die betriebsbedingte Kündigung tatsächlich dringenden betrieblichen Erfordernissen entsprach, Dringlichkeit besteht, eine Interessenabwägung durchgeführt wurde und die Sozialauswahl fehlerfrei verlief.

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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