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Kündigung Abfindung Berlin

Liebe Mitglieder, im Rahmen jeder Rechtsberatung stellt sich folgende Frage: Habe ich ein Anspruch auf eine Abfindung? Oftmals muss man auch als Anwalt diese Frage im Grundsatz mit Nein beantworten. Nur warum ergibt es sich so oft, dass im Rahmen von Kündigungsschutzklagen eine Abfindung verhandelt wird. Dies war bei uns in Berlin, in fast allen Fällen der Fall.

Anspruch auf eine Abfindung?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Ansprüche können sich nur aufgrund von Tarifverträgen, Sozialplänen oder auch Individualvereinbarung ergeben. Da das Kündigungsschutzgesetz selbst den Bestand des Arbeitsverhältnisses schützen soll, sieht es auch aus diesem Grund keinen Anspruch auf eine Abfindung vor.

Wann erhalten ich eine Abfindung nach einer Kündigung?
Viele Sozialpläne sehen eine Abfindungszahlung vor im Falle einer betriebsbedingten oder auch personenbedingten Kündigung. Existiert kein Sozialplan, dann handelt er sich bei der Abfindungszahlung um eine freiwillige Zahlung. Um es umgangssprachlich auszudrücken, der Arbeitgeber zahlt Ihnen lieber die Abfindung, anstatt sie weiter zu beschäftigen.

Nach dem Erhalt einer Kündigung und Gesetz dem Falle, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz oder besonderen Kündigungsschutz hat, steht es dem Arbeitnehmer frei eine Kündigungsschutzklage einzureichen, um die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen. Selbst verständlich sollten Sie sich, als unser Mitglied , vor Einreichen einer solchen Klage, umfassend von unserem Rechts- und Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen.

Ergibt sich im offenen Verfahren, dass die Kündigung unwirksam sein könnte und will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr weiter beschäftigen, dann einigen sich beide Parteien oftmals auf die Zahlung einer Abfindung.

Wie hoch kann eine Abfindung nach einer Kündigung sein?
Auch dies ist grundsätzlich Verhandlungssache, wobei sich in der Bundesrepublik Deutschland eine sogenannte Regelabfindung als Maßstab ergeben hat. Diese Regelabfindung beträgt 0,5 brutto Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dieser Maßstab ist aber keineswegs bindend und variiert auch von Bundesland zu Bundesland.

Hier in Berlin wird sowohl vom Arbeitsgericht wie auch vom Landesarbeitsgericht die Regelabfindung als Maßstab herangezogen. Dies hat unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht nicht davon abgehalten für unsere Mitglieder und Mandanten mehr als die Regelabfindung zu verhandeln. Denn zum Beispiel bei kürzeren Arbeitsverhältnissen, lohnt sich die Vereinbarung der Regelabfindung nicht immer.

Wann zahlt der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung?
Diese Frage kann nicht immer pauschal beantwortet werden, die Höhe bzw. die Zahlung der Abfindung hängt natürlich auch am Prozessrisiko der jeweiligen Parteien. Das Prozessrisiko des Arbeitnehmers liegt in den Anwaltskosten, die mit Klageerhebung entstehen. Das Prozessrisiko des Arbeitgebers jedoch liegt sowohl in den Anwaltskosten als auch in der Gefahr der rückwirkenden Gehaltszahlungen, sofern die Kündigung unwirksam war.

Diese rückwirkenden Gehaltszahlungen können Monate umfassen, sofern zum Beispiel auch der Rechtsstreit bis in die dritte Instanz geführt wird. Um dem Risiko der Rückzahlung der Gehälter zu entgehen, zahlt der Arbeitgeber - der sein Arbeitnehmer „loswerden will“ - eine Abfindung in der ausgehandelten Höhe.

Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin unterstützen sie nach dem Erhalt einer Kündigung, um eine angemessene Abfindung zu halten. Wir überprüfen die Voraussetzungen der Kündigung, beraten Sie zu Ihrem Kostenrisiko und schätzen für Sie ein, ob sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin lohnt. Aufgrund unserer umfassenden Spezialisierung und Erfahrung vor dem Arbeitsgericht in Berlin, können wir für Sie das bestmögliche Verhandlungsergebnis erzielen.

Werden sie also Mitglied der ArbeitnehmerHilfe und profitieren Sie das Kalenderjahr von unserer kostenlosen Rechtsberatung.



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Punkte die Sie im Falle einer Kündigung beachten sollten:

Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form. Entweder Sie fordern lhr Zeugnis unmittelbar mit dem Kündigungsschreiben oder sie weisen...


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