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Die Krankmeldung im Arbeitsrecht
Was Berliner Arbeitnehmer wissen müssen
Wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, muss er sich beim Arbeitgeber krankmelden. In diesem Zusammenhang ist einiges zu beachten und es gibt natürlich auch zahlreiche Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung. Wann muss die Krankmeldung erfolgen? Ab wann ist ein Attest Pflicht? Digitale AU: Was ändert sich für Arbeitnehmer? Ist eine Krankmeldung auch bei kurzer Krankheit nötig? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Arbeitgeber richtig informieren, wie Sie typische Fehler bei Krankmeldungen vermeiden und wir geben Ihnen eine Überblick über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld.
Vorlage eines ärztlichen Attests
Spätestens am dritten Krankheitstag müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Bei diesem Attest handelt es sich um die offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt. Diese muss spätestens bis zum dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die fristgemäße Einreichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Allerdings kann der Arbeitgeber dieses Attest auch früher verlangen und zwar schon am ersten Tag, wenn er von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfährt. Bei längerer Krankheit ist regelmäßig ein neues Attest notwendig. Das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss immer an die Krankenkasse gesendet werden.
Arbeitgeber sofort informieren (telefonisch oder per E-Mail)
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber immer unverzüglich am ersten Krankheitstag erfolgen. Dafür reicht sowohl eine telefonische Mitteilung als auch eine E-Mail oder elektronische Benachrichtigung aus. Dabei muss keine Diagnose oder Grund genannt werden, die Angabe “ich bin krank” reicht dafür völlig aus. Wichtig ist nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und für Rückfragen erreichbar zu bleiben. Im Zweifel reicht eine Dokumentation der Mitteilung als Nachweis für die rechtzeitige Krankmeldung.
Pflicht zur Krankmeldung auch bei kurzer Krankheit
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich bei Arbeitsunfähigkeit sofort beim Arbeitgeber zu melden, auch dann, wenn sie voraussichtlich nur einen Tag krank sind. Mit einer unverzüglichen Meldung beim Arbeitgeber zeigt man Zuverlässigkeit und festigt das Vertrauensverhältnis, die Anzeige der Erkrankung ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Für die Krankmeldung kann es aber auch interne Fristen geben und diese Betriebsregeln müssen unbedingt beachtet werden. Ohne Meldung gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und es entstehen Fehltage. Bei verspäteter Mitteilung riskieren Sie in jedem Fall zumindest eine Abmahnung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in digitaler Form möglich
Seit einiger Zeit gibt es eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU genannt. Dabei erfolgt eine elektronische Übermittlung an Krankenkasse. Dort kann der Arbeitgeber die eAU selbst abrufen. Das reicht als Beleg und es ist dafür kein Papier mehr nötig, jedoch weiterhin möglich. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Daten für die Übermittlung verschlüsselt. Der Arzt schickt die eAU direkt nach Ausstellung an die Krankenkasse, wo sie unmittelbar zum Abruf für den Arbeitgeber verfügbar ist. Doch Achtung! Der erkrankte Arbeitnehmer ist auch weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, danach Krankengeld
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds beträgt etwa 70 Prozent des Bruttogehalts. Das Krankengeld kommt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Auch dafür kommt es auf die fristgerechte Einreichung der AU an. Es ist wichtig zu wissen, dass jede neue Krankheit einen neuen Sechs-Wochen-Zeitraum auslöst.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung? - Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren und diese nachweisen.
Was muss ich bei einer Krankmeldung beachten? - Der Arbeitgeber sollte über die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung informiert werden. Um welche Erkrankung es sich handelt, brauchen Sie nicht mitteilen.
Was muss ein Arbeitnehmer tun, wenn er krank ist? - Bei einer Erkrankung oder einen Wegeunfall ist der Arbeitgeber unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren.
Welche Informationen sieht der Arbeitgeber auf meiner Krankmeldung? - Der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab und erfährt den Namen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Was ist erlaubt bei Krankschreibung? Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfen alles machen, was die Heilung nicht beeinträchtigt.
Was darf man bei einer Krankmeldung nicht? - Anstrengende Sportarten, Nächte durchfeiern und übermäßiger Alkoholkonsum sollte unterlassen werden.
Wie weit darf man wegfahren, wenn man krankgeschrieben ist? - Das kommt ganz auf die Art der Erkrankung an. Notwendige Wege und kleine Ausflüge sind jedoch erlaubt.
Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit fragen? - Er darf lediglich fragen, ab wann Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind. Alles andere geht den Arbeitgeber nichts an, insbesondere die Ursache und Art der Erkrankung.
Wie lange darf ein Arzt am Stück krankschreiben? - Neupatienten darf der Arzt zunächst nur drei Tage krankschreiben. Ist der Patient bereits in der Praxis registriert, kann der Arzt ihn sieben Tage krankschreiben.
Kann der Arbeitgeber Krankheit überprüfen lassen? - Ja, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters ernsthaft anzweifelt, hat er die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes (MGK) einzuholen.
Kann man drei Tage zu Hause bleiben ohne Krankmeldung? - Grundsätzlich ja, es sei denn, der Arbeitgeber besteht schon vorher auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Kann man beim Arzt anrufen und sagen, dass man eine Krankmeldung braucht? - Ja, aber nur wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Es ist nur dann möglich, wenn man in der Praxis des Arztes bekannt ist, bei der Erkrankung keine schweren Symptome vorliegen und eine Video-Sprechstunde nicht durchführbar ist.
Wenn Sie Fragen zu einer Krankmeldung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
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