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KI am Arbeitsplatz in Berlin: Rechtliche Aspekte und Herausforderungen

Rechtliche Risiken der KI: Was Berliner Arbeitnehmer wissen müssen

Die künstliche Intelligenz (KI) hat in vielen Arbeitsbereichen Einzug gehalten und, wie für jede neue Technologie, braucht es Regeln. Um diese Regeln geht es hier:

  • Datenschutz und DSGVO: Der Umgang mit personenbezogenen Daten und die rechtlichen Grenzen der KI-Nutzung.
  • Arbeitsrecht: Automatisierung, Kündigungsschutz, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer.
  • Haftung und Verantwortung: Wer haftet für Fehler oder Schäden durch KI-Entscheidungen?
  • Diskriminierung und Fairness: Vermeidung von Bias, Gleichbehandlung im Bewerbungs- und Arbeitsprozess.
  • Transparenz und Kontrolle: Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, Recht auf menschliche Überprüfung.

Einsatz von KI in Berliner Betriebe und Behörden

Zur Effizienzsteigerung wird in Berliner Verwaltungsbetrieben und Unternehmen zunehmend KI eingesetzt. Sie optimiert unzählige Prozesse in Behörden und lokalen Firmen. Das führt zu erheblichen Arbeitsplatzveränderungen in Berlin. Deshalb erfolgen für Beschäftigte, besonders im öffentlichen Dienst und Start-ups, bereits Umschulungen. Für die Einhaltung der Regeln zum Datenschutz und Sicherheit in der Hauptstadt ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), eine unabhängige oberste Landesbehörde des Landes Berlin, verantwortlich.

Datenschutz und DSGVO

Personenbezogene Daten müssen geschützt werden, das gilt insbesondere für sensible Mitarbeiterinformationen. Man braucht deren Zustimmung zur Datennutzung durch KI, ohne eine solche Einwilligung ist die Weiterverarbeitung ihrer Daten illegal. Auch für die Art und Weise der Nutzung hat der Gesetzgeber wichtige Entscheidungen getroffen. Da wäre erstens die Zweckbindung, nach der dürfen Daten nur für vorher definierte Zwecke verwendet werden. Der zweite wichtige Punkt ist die Anonymisierung gesammelter Daten. Dabei geht es unter anderem um die Reduzierung personenbezogener Bezüge, um den Datenschutz bestmöglich zu gewährleisten. Die dritte gesetzliche Forderung ist das sogenannte Recht auf Vergessenwerden, das heißt, es besteht ein Anspruch auf die unwiderrufliche Löschung persönlicher Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden.

Arbeitsrecht

Die KI ersetzt oder unterstützt in zunehmendem Maße menschliche Arbeit, dabei kann man die Entwicklung als weiteren Schritt der seit Jahrzehnten anhaltenden Automatisierung von Arbeitsprozessen betrachten. Doch diesem Prozess sind unter anderem durch den Kündigungsschutz Grenzen gesetzt, denn dieser schützt auch vor KI-bedingten Arbeitsplatzverlusten. In diesem Zusammenhang kommt auch der Mitbestimmung des Betriebsrates eine wichtige Rolle zu, denn er hat Einfluss auf den Umfang des KI-Einsatzes im Betrieb. Dabei ist es nicht das Ziel den Einsatz von KI zu blockieren, vielmehr geht es darum, neue Jobprofile zu schaffen und vorhandene Berufe und Arbeitsplätze an KI-Technologien anzupassen. Besonders enge Grenzen sind dem Einsatz von KI bei der Nutzung zur Leistungsüberprüfung und der Arbeitsplatzüberwachung zu setzen.



Haftung und Verantwortung

Immer wenn in einem Betrieb Entscheidungen getroffen werden, stellt sich die Frage nach der Verantwortung und den Verantwortlichen. Was ist mit Fehlentscheidungen, die kein Mensch getroffen hat? Wer trägt die Konsequenzen fehlerhafter KI-Entscheidungen? Grundsätzlich gilt die Unternehmenshaftung, das heißt, die Arbeitgeber haften für KI-Schäden im Betrieb. Doch auch die Aufsichtsbehörden, als gesetzliche Institutionen, tragen eine Mitverantwortung, denn der Gesetzgeber hat sie beauftragt, den KI-Einsatz in Unternehmen zu überwachen. Im Rahmen der Produkthaftung sind auch die Hersteller fehlerhafter KI-Systeme verantwortlich. Trotz dieser eindeutigen Lage darf man nicht die Augen vor den Problemen der Beweislast verschließen, solange es erhebliche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung von KI-Fehlern gibt.

Diskriminierung und Fairness

Voreingenommenheit ist kein Privileg des Menschen. Eine KI kann unbewusste Vorurteile (Bias) übernehmen, weil sie mit menschlichen Daten gefüttert wurde. Um Chancengleichheit zu wahren, darf die KI keine Gruppen benachteiligen. Doch wie kann das gelingen? Die drei wichtigsten Methoden dafür sind:

  • Algorithmen-Kontrolle: Regelmäßige Prüfung der KI-Ergebnisse auf faire Entscheidungen.
  • Diversity: Für Vielfalt in den Trainingsdaten der KI sorgen, um Diskriminierung vorzubeugen.
  • Gesetzliche Vorgaben: Antidiskriminierungsgesetze müssen eingehalten werden, das heißt, Fehlentscheidungen der KI müssen revidiert werden.

Transparenz und Kontrolle

Wie erlangt man Transparenz und Kontrolle über die Entscheidungen künstlicher Intelligenz? Am besten indem man Forderungen an die Verantwortlichen stellt. So kann man grundsätzlich Erklärbarkeit verlangen, das bedeutet, KI-Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Rechenschaftspflicht, die verlangt, dass Unternehmen ihre KI-Nutzung begründen müssen. Möglicherweise die wichtigste Maßnahme ist die menschliche Aufsicht, das heißt, jede Letztentscheidung muss durch einen Menschen getroffen werden, nicht durch KI. Der Gesetzgeber muss den Einsatz von KI regulieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für KI-Einsätze festlegen und zukünftig anpassen. Es muss Nachvollziehbarkeit gewährleistet sein. Das gelingt durch die lückenlose Dokumentation und Protokollierung von KI-Prozessen.

Wenn Sie Fragen zur KI am Arbeitsplatz oder zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

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