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Homeoffice im Arbeitsrecht Berlin

Ihre Rechte und Pflichten

Im Home Office gelten in der Regel dieselben Arbeitszeiten wie im Betrieb. Das Hauptaugenmerk im Home Office liegt auf der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers und den dafür notwendigen klaren Absprachen. Daneben sind folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

  • Datenschutz: Der Schutz der Firmendaten muss auch im Home Office durch Maßnahmen des Arbeitgebers sichergestellt werden.
  • Arbeitsmittel und Kosten: Der Arbeitgeber muss die durch das Home Office entstehenden Mehrbelastungen des Arbeitnehmers tragen.
  • Gesundheit und Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber bleibt auch im Home Office in der Verantwortung.
  • Weisungen und Kontrolle: Arbeitnehmer haben im Home Office Nachweispflichten gegenüber ihren Arbeitgeber.

Der Berliner Arbeitsmarkt

In Berlin sind viele unterschiedliche Branchen angesiedelt. Das urbane Zentrum Berlins ist von IT-Unternehmen, der Kreativwirtschaft wie Medien, Design und Film geprägt, wobei deren häufige internationale Ausrichtung ins Auge fällt. In diesem multikulturellen Umfeld sind gut ausgebildete Spezialisten mit sehr guten Englischkenntnissen gefragt. Der im IT-Bereich besonders spürbare Fachkräftemangel wird durch viele ausländische Arbeitnehmer ausgeglichen. Zudem gibt es eine hohe Konkurrenz bei kreativen Berufen, so dass in Berlin im Durchschnitt niedrigere Löhne als in anderen Metropolen gezahlt werden. Weitere wichtige Berliner Arbeitgeber finden sich in den Branchen Gesundheitswesen, Tourismus und Gastronomie, Forschung und Wissenschaft, Bauwesen und Handwerk sowie im Öffentlichen Dienst. Sehr viele Berliner Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig im Home Office.

Arbeitszeitregelung und Erreichbarkeit

Hinsichtlich der Erreichbarkeit müssen klare Absprachen zur Telefon- und Online-Verfügbarkeit getroffen werden. Dabei könnte festgelegt werden, dass der Arbeitnehmer während seiner Kernarbeitszeit kontaktierbar sein muss, also seine Erreichbarkeit in dieser Zeit verpflichtend ist. Das ist besonders in Betrieben wichtig, die auf flexible Arbeitszeitmodelle setzen. In vielen Unternehmen ist Gleitzeit, also ein flexibles Arbeiten innerhalb bestimmter Rahmenzeiten, üblich geworden. Überstunden sind nur mit Zustimmung durch den Arbeitgeber und einer genauen Erfassung erlaubt. Die Mehrarbeit muss zuvor vertraglich vereinbart werden. Auch im Home Office müssen die Pausen, also die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, eingehalten werden.

Datenschutz und IT-Sicherheit beachten

Der Arbeitgeber ist für die geeigneten Maßnahmen zum Datenschutz und der IT-Sicherheit verantwortlich. Für deren Umsetzung ist der Arbeitnehmer in der Pflicht. Das wichtigste Element ist ein guter Passwortschutz, das heißt, alle Geräte und Programme müssen durch starke Passwörter abgesichert werden. Weitere unbedingt erforderliche Maßnahmen zur Datensicherheit sind:

  • VPN-Nutzung: Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen geschützten Zugang zum Firmennetzwerk zur Verfügung.
  • Vertraulichkeit: Auf keinen Fall dürfen Dritte die Einsicht in Firmendaten erhalten. Dafür ist der Arbeitnehmer verantwortlich.
  • Datenverschlüsselung: Sensible Informationen müssen durch Verschlüsselungstechnologien gesichert werden.
  • Updates: Es wird viel zu häufig vernachlässigt, aber die auf den Rechnern benutzte Software muss regelmäßig aktualisiert werden.

Arbeitsmittel und Kostenerstattung klären

Ein Laptop oder PC wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt oder er beteiligt sich an den Anschaffungskosten. Für die Kosten des Internets sind eventuelle Zuschüsse durch den Arbeitgeber möglich. Die Büromöbel im Home Office müssen passen. Für eine ergonomische Ausstattung ist der Arbeitgeber mitverantwortlich. Auch bei den Stromkosten ist ein teilweise Erstattung denkbar. Wenn der Arbeitgeber ein Diensttelefon bereitstellt, ist vorab zu klären, inwiefern eine Privatnutzung in Frage kommt.



Arbeitsschutz und ergonomischer Arbeitsplatz

Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz und regelmäßige Bewegung in den Pausenzeiten dienen dem Gesundheitsschutz. Es obliegt dem Arbeitgeber, den Arbeitsplatz auf seine Tauglichkeit überprüfen zu lassen. Dabei ist besonders auf drei Kriterien zu achten:

  • Richtige Körperhaltung: Der Bürostuhl und die Schreibtischhöhe müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
  • Augenfreundliche Einrichtung: Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Größe und Qualität des Bildschirms und seiner richtigen Positionierung.
  • Gesunde Beleuchtung: Am Arbeitsplatz sollte zum einen genügend Tageslicht vorhanden sein und zum anderen sollten hochwertige Lampen für Wohlbefinden sorgen.

Weisungsgebundenheit und Dokumentationspflicht

Die Verteilung der Rollen und Aufgaben entspricht der im Betrieb. Die Vorgesetzten geben Anweisungen. Der Arbeitnehmer erbringt die Leistungs- und Arbeitsnachweise und erfasst die Arbeitszeiten. Ebenso kann dem Arbeitnehmer eine Berichtspflicht auferlegt werden, nach der er seine Arbeitsfortschritte regelmäßig melden muss. Dem Arbeitgeber obliegen die Kontrollrechte, das heißt, er darf die Arbeitsergebnisse prüfen. Zu den Besonderheiten im Home Office gehört die Erreichbarkeitspflicht des Arbeitnehmers. Er muss während seiner Kernarbeitszeiten telefonisch, per Videochat und E-Mail erreichbar sein.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Ist Home Office schon ein Gewohnheitsrecht? - In Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch auf Home Office, allerdings ist es in Einzelfällen denkbar und deshalb zu prüfen, ob nach vielen Jahren im Home Office ein Gewohnheitsrecht eingetreten ist.

Was steht mir bei Home Office zu? - An bis zu 210 Arbeitstagen pro Jahr steht Ihnen die Home Office-Pauschale von 6 Euro zu.

Wie viele Stunden Home Office sind pro Tag erlaubt? - Im Home Office ist dieselbe Stundenzahl erlaubt wie im Büro oder an anderen Arbeitsplätzen, also, abgesehen von Ausnahmen, acht Stunden pro Arbeitstag.

Kann der Arbeitgeber mich aus dem Home Office holen? - Ja, der Arbeitgeber kann Sie jederzeit aus dem Home Office zurückbeordern.

Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Home Office? - Im Home Office hat der Arbeitnehmer genau die gleichen Pflichten wie an jedem anderen Arbeitsplatz. Auch hier gelten alle Regelungen hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsarbeit, der Ruhepausen und -zeiten sowie den maximalen Arbeitszeiten.

Wer zahlt das Internet im Home Office? - Für das Home Office zahlt der Arbeitgeber das Internet, genauso wie Miete und Strom - zumindest anteilig.

Ist Home Office aufräumen Arbeitszeit? - Ja, das gehört zur Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden.

Ist es erlaubt, sonntags im Home Office zu arbeiten? - Nein, sofern das Sonntagsarbeitsverbot auch für den Arbeitsplatz im Betrieb gilt.

Was darf der Arbeitgeber im Home Office kontrollieren? - Er kann Telefon- und Videokonferenzen sowie ab und zu auch Leistungskontrollen durchführen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zu den Rechten und Pflichten im Home Office oder zu einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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