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Fristlose Kündigung Arbeitsrecht Berlin

Liebe Mitglieder aus Berlin, beim Erhalt einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, stockt so manchen Arbeitnehmer schon einmal der Atem. Um etwaige Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, ist es schon notwendig die Auswirkungen einer solchen Kündigung mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Unser Verein bietet Ihnen als Mitglied kostenlose Rechtsberatung das gesamte Kalenderjahr über. Damit helfen wir Ihnen, nach dem Schock einer solchen Kündigung herauszufinden, wie sie rechtlich taktisch am besten vorgehen, um alle Nachteile abzuwehren, die eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht nach sich zieht.

Was ist eine fristlose Kündigung?
Bereits in unseren Artikeln „Fristlose Kündigung“ und „Fristlose Kündigung erhalten?“ Haben wir Sie auf die Besonderheiten einer fristlosen Kündigung und deren Rechtsfolgen hingewiesen. Mit dem Tag an dem sie die Kündigung erhalten, erhalten Sie wieder Gehalt vom Arbeitgeber noch - im schlimmsten Fall - Arbeitslosengeld I. Ohne finanzielle Mittel, geraten Arbeitnehmer dadurch sehr schnell in wirtschaftliche Not. 

Aus diesen Gründen heißt es, liebe Arbeitnehmer, schnell reagieren und zum Anwalt gehen. Denn sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu wehren. Dafür ist es aber notwendig, dass Sie über alle Konsequenzen und Risiken einer solchen Kündigung beraten werden.

Arbeitgeber, die eine fristlose Kündigung aussprechen sind sich oftmals allerdings auch nicht der rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Kündigung bewusst. Wenn also ihr Arbeitgeber keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung hat, kann im Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist sowie möglicherweise eine gute Abfindung vereinbart werden.

Muss ich vorher abgemahnt werden?
Auch das kann nicht immer mit einem klaren „Ja“ oder einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Wie immer kommt es hierbei auf den Einzelfall an, sodass unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Falle einer fristlosen Kündigung den gesamten Sachverhalt kennen müssen, um beurteilen zu können ob eine Abmahnung notwendig war oder nicht.

Was ist ein „wichtiger Grund“?
Der wichtige Grund für eine fristlose Kündigung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, liegt aber meistens dann vor, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers so unangemessen war, dass das Fortführen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Sie müssen sich einfach merken, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien unwiederbringlich zerrüttet ist.

Wichtige Gründe können zum Beispiel Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Belästigung und auch vehemente Arbeitsverweigerung sein.

Kann auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Auch Sie, liebe Arbeitnehmer, können eine fristlose Kündigung aussprechen, denn auch Arbeitgeber können sich so schwerwiegend vertragswidrig verhalten, dass Ihnen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe für eine arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung können zum Beispiel die fehlende Gehaltszahlung (zwei Monate), massive Arbeitszeitüberschreitung und noch viel mehr sein.

Bevor sie jedoch eine solche Kündigung aussprechen, empfehlen wir Ihnen auch eine Rechtsberatung mit unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht. Kündigt nämlich der Arbeitnehmer fristlos und ohne wichtigen Grund, kann zwar der Arbeitgeber keine Kündigungsschutzklage einreichen. Entsteht ihrem Arbeitgeber aber durch ihre fristlose Kündigung ein Schaden, den er beweisen kann, dann kann er ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe sind im Falle des Erhalts einer fristlosen Kündigung für sie da in Berlin. Werden Sie bei uns Mitglied und profitieren Sie von einer kostenlosen Rechtsberatung für nur einen Mitgliedsbeitrag von 40 € im Kalenderjahr.



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