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Klage Arbeitsgericht Lohnforderung
Arbeitsrechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin
Lohn beim Berliner Arbeitsgericht einklagen
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, bleibt letztlich nur die Möglichkeit, ihn einzuklagen. Dabei hilft das Arbeitsgericht Berlin. Arbeitnehmer müssen bei ausbleibendem Lohn oder Gehalt Ausschlussfristen und die Verjährung beachten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Für eine Lohnklage müssen natürlich Beweise vorliegen, denn nur mit dem Nachweis, dass tatsächlich eine Lohnforderung besteht, kann erfolgreich geklagt werden. Zum Klageablauf gehören nur wenige einfache Schritte und es entstehen in der Regel auch keine Kosten. Also sollte sich kein Arbeitnehmer scheuen, seine Lohnzahlung auch rechtlich durchzusetzen.
Zuständigkeit bei Lohnforderungen
Die Arbeitsgerichte sind speziell für arbeitsrechtliche Streitigkeiten geschaffen worden. Dazu gehören auch Lohnklagen durch Arbeitnehmer, denn sie sind bei Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber klageberechtigt. Verklagt wird normalerweise der Arbeitgeber, also die Partei, die zur Zahlung des Lohns verpflichtet ist. Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und eventuell den Anwaltskosten zusammen, wobei die Gerichtskosten nur dann anfallen, wenn das Verfahren nicht durch einen Vergleich oder die Rücknahme der Klage endet. Die erstinstanzliche Klage beginnt immer vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Klagegrund Lohnanspruch oder Lohnrückstand
Der Grund für eine Lohnklage kann entweder der nicht erfüllte Anspruch auf den vereinbarten oder gesetzlichen Mindestlohn sein oder ein Lohnrückstand, wenn Lohn- beziehungsweise Gehaltsbestandteile nicht gezahlt wurden. Normalerweise ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für die Vereinbarung des Gehalts. Für eine Lohnklage benötigt man Arbeitszeitnachweise oder Gehaltsabrechnungen als Beweise für eine Rechtsverletzung, also einen Verstoß des Arbeitgebers gegen das Arbeitsrecht.
Fristen für Lohnforderungen
Auf ausgebliebenen Lohn sollte man zügig reagieren, denn es gibt in vielen Arbeitsverträgen Ausschlussfristen. Diese setzen einen engen Zeitrahmen, oft von nur drei Monaten, innerhalb dessen Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Aber auch ohne diese Ausschlussfristen gibt es Zeiten zu beachten. Zum Beispiel die Verjährung nach drei Jahren. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist kann der Anspruch nicht mehr eingeklagt werden. Es gibt auch Tarifverträge mit Sonderregelungen für Fristen in bestimmten Branchen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Fälligkeit der Forderung, also der Zeitpunkt, zu dem der Lohn oder das Gehalt rechtlich geschuldet ist.
Kurze Frage, schnelle Antwort
Wie reicht man eine Klage beim Arbeitsgericht ein? - Sie können die Lohnklage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen oder dort mündlich zu Protokoll geben.
Was kostet eine Lohnklage? - Zunächst nichts, denn eine Lohnklage können Sie ohne Anwalt einreichen, Gerichtsgebühren fallen auch nicht an, wenn das Verfahren durch einen Vergleich oder durch die Rücknahme der Klage beendet wird.
Wie viele Jahre kann man rückwirkend nicht bezahlten Lohn einfordern? - Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings enthalten Arbeits- und Tarifverträge oft Klauseln mit Ausschlussfristen von lediglich drei Monaten, innerhalb derer die Forderung gestellt werden muss.
Woher bekomme ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? - Wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt, können Sie bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen.
Kann ich ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen? - Zwar besteht kein Anwaltszwang, aber bei schwieriger Rechtslage und wenn es um viel geht, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen.
Wenn Sie keinen Lohn oder kein Gehalt respektive es nicht vollständig erhalten haben oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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