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Elternzeit beantragen in Berlin

Worauf Sie achten müssen

Viele Ratgeber erklären, wie man die Elternzeit Schritt für Schritt richtig beantragt und geben Tipps für eine reibungslose Planung mit dem Arbeitgeber. Angeblich beginnt alles mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dabei ist eine Antragstellung gar nicht erforderlich, denn es reicht eine schriftliche Anmeldung der Elternzeit. Ein Antrag kann im Gegensatz zu einer Anmeldung auch abgelehnt werden. Wichtig ist, dass Sie die Fristen und Formalitäten im Blick behalten. Für die Anmeldung des Elterngeldes müssen Fristen eingehalten werden. Für eine Elternzeit ab der Geburt ist der von der Hebamme errechnete Tag der Geburt maßgeblich. Spätestens sieben Wochen vorher muss die Anmeldung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Weitere wichtige Punkte sind:

  • Elternzeit: Wer hat überhaupt Anspruch auf Elternzeit?
  • Dauer und Aufteilung: Es sind bis zu drei Jahre pro Kind möglich.
  • Teilzeit: Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit möglich und kann beantragt werden.
  • Kündigungsschutz für die Eltern: Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit rechtzeitig angemeldet wurde.

Schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber erforderlich

Die Anmeldung für eine Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldung muss direkt an den Arbeitgeber adressiert und persönlich unterschrieben sein. Aus der Anmeldung muss die gewünschte Dauer hervorgehen, also den genauen Zeitraum der Elternzeit definieren. Um sicherzugehen, sollten Sie über einen Empfangsnachweis verfügen. Melden Sie die Elternzeit am besten per Einschreiben an oder lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung Ihres Betriebes geben. Behalten Sie immer eine Kopie der Anmeldung und der Empfangsbestätigung in Ihren eigenen Unterlagen auf.

Frist für Anmeldung der Elternzeit beachten

Die Anmeldung für eine Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn eingereicht werden. Das heißt, den Fristbeginn können Sie rückwärts vom gewünschten Startdatum errechnen. Das Datum der Abgabe muss belegbar sein, bewahren Sie also die Anmeldung und die Empfangsbestätigung als Nachweise gut auf. Eine einmal beantragte Elternzeit ist anschließend verbindlich. Sie müssen sich an den gewählten Zeitraum für die ersten zwei Jahre halten. Nachträgliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Darum ist eine gewissenhafte Planung zusammen mit dem Partner oder der Partnerin geboten. Ein Versäumnis der Siebenwochenfrist kann zu späterem Beginn oder einer Ablehnung der Anmeldung führen, das heißt, die Anmeldung muss erneut unter Einhaltung der Frist erfolgen. Die Elternzeit kann direkt im Anschluss an den Mutterschutz starten.

Elternzeit bis zu drei Jahre pro Kind

Die Gesamtdauer der Elternzeit beträgt maximal 36 Monate pro Kind und muss nicht auf einmal genommen werden. Eine Verteilung auf maximal drei Abschnitte ist möglich. Die Aufteilung der Abschnitte kann flexibel gestaltet werden. Von den 36 Monaten Elternzeit können 24 Monate auch nach dem dritten Geburtstag genommen werden. Die Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genutzt werden. Die Partnerregelung besagt, dass beide Elternteile gleichzeitig oder abwechselnd Elternzeit nehmen können. Um eine angemeldete Elternzeit nachträglich anzupassen, also entweder zu verkürzen oder zu verlängern, bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Elternzeit ist kindbezogen und gilt demnach pro Kind, auch bei Mehrlingen oder einer Adoption.



Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit müssen Sie nicht gänzlich auf Arbeit und Einkommen verzichten. Sie können 15 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, allerdings müssen Sie die Teilzeitbeschäftigung beim Arbeitgeber beantragen. Im Gegensatz zur Elternzeit bedarf es jedoch der Zustimmung des Arbeitgebers. Der kann den Antrag aber nur ablehnen, wenn er betriebliche Gründe dagegen vorbringen kann. Die wöchentliche Arbeitszeit kann den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden, so können Sie nur halbtags, drei Tage pro Woche oder mit einer anderen Verteilung planen. Die Teilzeitbeschäftigung lässt sich besonders gut mit dem ElterngeldPlus kombinieren. Im Übrigen können beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit gehen.

Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit

Der Beginn des Kündigungsschutzes gilt, nachdem die Anmeldung für die Elternzeit erfolgt ist, jedoch frühestens acht Wochen vor deren Beginn. Der Kündigungsschutz bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Dann ist zwar eine Kündigung möglich, aber nur mit einer behördlichen Genehmigung. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit zielt darauf ab, den Eltern rechtliche Sicherheit in der Planungsphase zu geben. Das gilt selbstverständlich für beide Elternteile. Auf diese Weise werden sowohl Mütter als auch Väter gleichermaßen geschützt. Der gesetzliche Schutz während der Elternzeit ist auch bei Teilzeitbeschäftigung gegeben und wirksam.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wie muss ich die Elternzeit beantragen? - Elternzeit muss und kann auch nicht beantragt werden, sondern es reicht eine schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber. Sie sollte mindestens sieben Wochen vor dem ermittelten Geburtstermin erfolgen und sollte den Beginn und das Ende der Elternzeit mit Datum enthalten.

Wie viel Geld bekomme ich in Elternzeit? - Das Elterngeld beträgt 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes.

Kann ich die Elternzeit nachträglich beantragen? - Sie können während der laufenden Elternzeit weitere Verlängerungen anmelden, bis Sie die maximale Dauer von 36 Monaten erreicht haben.

Bis wann kann der Vater zwei Monate Elternzeit nehmen? - Grundsätzlich ist das bis zum achten Lebensjahr des Kindes möglich. Allerdings kann er nur bis zum 18. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beziehen.

Wie viele Stunden muss ich nach der Elternzeit arbeiten? - Sie arbeiten automatisch wieder genauso viele Stunden pro Monat wie vor der Elternzeit. Ein besonderer Anspruch auf Teilzeit besteht demnach nicht.

Was passiert, wenn Elternzeit zu spät beantragt wird? - Dann muss der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen, weil er andernfalls eine Kündigung riskiert.

Wie viel muss ich verdienen, um 1800 Euro Elterngeld zu bekommen? - Um diesen Höchstbetrag des Elterngelds zu erhalten, müssen Sie vor der Elternzeit 2.770 Euro netto verdient haben.

Wie lange darf ich Elternzeit nehmen? - Sie können insgesamt 36 Monate bis zum Erreichen des 8. Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit nehmen.

Kann der Arbeitgeber Elternzeit ablehnen? - Nein, der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, eine rechtzeitig angemeldete Elternzeit abzulehnen.

Wer zahlt die Krankenkasse in Elternzeit? - Während der Elternzeit zahlt der Bund die Krankenkasse.

Ist die Elternzeit unbezahlt? - Ja, die Elternzeit ist unbezahlt. Doch für die Zeit während dieser Freistellung können Sie Elterngeld beantragen.

Wie lange darf der Mann nach der Geburt zu Hause bleiben? - Väter können bis zu drei Jahren Elternzeit beanspruchen.

Wenn Sie in Elternzeit gehen wollen oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie uns gerne an. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Berlin erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer 030-610828040.

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